Bürger-Protest gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO nötig

Ihr habt euer Mandat verraten – wir kündigen den Gehorsam! Es reicht!

An den Gesamtbundes(ver)rat: Das nächste Mal ohne uns!
Hier gehts zum Protest des VereinsWir

 

Zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) der WHO, die globale Notstandserklärungen, digitale Gesundheitspässe, Gen-Therapie-Impfungen oder Lockdown-Mechanismen ohne parlamentarische Mitbestimmung der Länder ermöglichen, haben bereits mehrere Staaten, darunter die USA und Italien, rechtzeitig Einspruch erhoben. Die Schweizer Politik unterstützt die WHO, müsste aber nach der Sommerpause noch im Parlament ihre Zustimmung oder Ablehnung beschliessen können

Die „GemeinWohl-Lobby – Bürgerinitiative für die Zukunft“ in Deutschland ruft zu einem breiten energischen Protest gegen diese globale Gesundheitsdiktatur bei den verantwortlichen Politikern auf.
Für die Schweiz sollten wir ebenfalls ein entsprechende Bürgerinitiative aufstellen und
breiten, energischen Protest gegen diese globale Gesundheitsdiktatur bei den verantwortlichen Politikern vorbringen.

 Die GemeinWohl-Lobby weisst darauf hin, dass die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO 2024 unter Missachtung der eigenen Regeln völkerrechtswidrig verabschiedet wurden. Die WHO hätte die vorgesehenen Änderungen vier Monate vor der jährlichen Sitzung der Weltgesundheitsversammlung den Mitgliedstaaten zusenden müssen (s. Art. 55 IGV).

„Das hat sie nicht getan. Bei der sogenannten Abstimmung kannten die Delegierten die Änderungen überhaupt nicht. Eine richtige Abstimmung wurde auch nicht durchgeführt. Es wurde nur gefragt: Wer ist dagegen? Damit war die Abstimmung erledigt und kein Staat hat dagegen protestiert. Die Bevölkerung wurde überhaupt nicht über die schwerwiegenden Folgen dieser Änderungen durch die Medien aufgeklärt. Breite Diskussionen fanden nicht statt.

Den geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) konnten die Staaten nur bis zum 19.Juli 2025 widersprechen. Danach treten sie völkerrechtlich für die Staaten im September 2025 automatisch in Kraft, die nicht widersprochen haben. Damit sollen die Bestimmungen der geänderten IGV jedoch für die Schweiz noch nicht gelten.

Die Schweiz muss zuerst durch den National- und Ständerat eine Zustimmung oder Ablehnung verabschieden. Erst mit diesem Entscheid ratifiziert die Schweiz  die neuen IGV und erkennt sie damit an, oder lehnt diese IVG eben ab. Die IGV wurde dem Parlament am letzten Tage vor den Sommerferien präsentiert. Damit hatte das Parlament jedoch nicht abgestimmt, noch hatten die Parlamentarier Gelegenheit sich zu äussern. Der Bundesrat hat damit das Volk und das Parlament übergangen, bezw. ihre vom Volk gewährte Kompetenz sträflich übergangen!

Das will die GemeinWohl-Lobby unbedingt ausnutzen. Deshalb startete sie eine Grossaktion, die sich aber nicht nur auf die IGV der WHO beschränkt, sondern auch Datenschutzverletzungen nach der Datenschutzverordnung DSGVO einbezieht. Immer öfter werde unser Recht auf körperliche Unversehrtheit und der Schutz der Privatsphäre verletzt. Durch die endlose Digitalisierung und gewinnbringenden Experimente der Pharmaindustrie seien unsere Gesundheit und Privatsphäre ein lukratives Geschäft geworden, und wir schauten nur zu. Es sei höchste Zeit, unsere Stimme gegen diese Machenschaften zu erheben. Unsere Menschenwürde dürfe nicht als Profit-Fabrik behandelt werden!

„Deshalb muss die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby bewusst eine Briefaktion und eine Emailaktion an die Verantwortlichen im Parlament. Emails kann man schnell löschen. Wenn die genannten Adressaten jedoch ganz viele Schreiben erhalten, dann reagieren sie vielleicht eher.

Alle Briefe beinhalten einen Widerspruch bzw. eine Nicht-Einwilligung betreffend der IGV, verschiedene gesundheitliche Experimente und Verletzung der Privatsphäre. Gegen die folgenden Tatsachen wird u. a. Widerspruch eingelegt:

  • Die neuen Bestimmungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften fördern ungetestete aber trotzdem verpflichtende Impfungen sowie Zell- und Gentherapien als relevante Gesundheitsprodukte unter dem Vorwand für die Bekämpfung von Pandemien (s. Art. 1, 13, 16, 17, 18 IGV). Mit den Änderungen der IGV wird die genetische Impfstoffforschung und zudem die Gain-of-function-Forschung, die das größte Pandemierisiko ist, indirekt gefördert.
  • Weitergabe und Austausch personenbezogener Daten durch die IGV (s. Art. 45 IGV).
  • Das Versprühen von Substanzen durch Geo-Engineering wie z. B. Aluminium, Barium u.a. erfolgt ohne Langzeitstudien und führt zu gesundheitlichen Folgen.
  • Studien zum 5G-Netz beschränken sich auf thermische Effekte, ignorieren jedoch nicht-thermische Auswirkungen wie zelluläre Schäden.
  • Digitale ID und digitales Geld ermöglichen umfassende Überwachung und Datenspeicherung ohne die Zustimmung der Bevölkerung.
  • Durch Smart Meter können Erkenntnisse über Alltag und Gewohnheiten der Bewohner gewonnen werden und außerdem zu einer hohen Belastung durch Elektrosmog führen.

Zum Schluss wird die Nichtratifizierung der IGV 2024 durch Umgehung des Schweizerischen Parlamentes zur Ablehnung, zu Transparenz, zu unabhängiger Forschung und den sofortigen Stopp der laufenden gefährlichen Experimente verlangt.
Alle Informationen zu der Aktion in Deutschland findet man unter

https://gemeinwohl-lobby.de/widerspruch-igv-und-dsgvo/.“

„Deshalb ist die Widerspruch-Aktion in den kommenden Wochen sehr wichtig. Die Bürgerinitiative hofft auf rege Beteiligung der Bürger. Ausserdem sollte die Bürgerinitiative rechtzeitig auch eine Verfassungsbeschwerde gegen den Erlass eines Zustimmungsgesetzes zu IGV beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“

 

Briefvorlage

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Juristische Begründung

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