Corona: Die fünf brisanteste Kernaussagen
– Die mRNA‑Impfstoffe hätten für die gesunde Bevölkerung eine grössere Bedrohung dargestellt als SARS‑CoV‑2 selbst, und der Fall stelle die „grösste durch Arzneimittel und amtliche Falschinformation verursachte Gefährdung und Verletzung der menschlichen Gesundheit“ in der Geschichte der Schweiz dar; gestützt wird dies u.a. auf Auswertungen von Nebenwirkungsdatenbanken (z.B. Swissmedic‑Safety‑Updates), internationale Pharmakovigilanz‑Reports (u.a. PSUR zu Comirnaty) und Mortalitätsanalysen (BFS/Beck).[2][1]
– Swissmedic habe mRNA‑Produkte mit Gentherapie‑Charakter (Einstufung als ATMP und GVO) ohne ausreichende Daten zu Dosierung, Verteilung, Dauer und Sicherheit zugelassen und damit faktisch ein unkontrolliertes „Experiment am Menschen“ an der gesamten Bevölkerung ermöglicht; als Belege werden u.a. Swissmedic‑Wegleitungen zu Gentherapie/GVO, Zulassungsdossiers und CTD‑/ICH‑Dokumente zur Arzneimittelentwicklung angeführt.[1][2]
– Swissmedic habe trotz früher und massiver Sicherheitssignale (hohe Zahlen schwerer Nebenwirkungen und Todesfälle, Myokarditis‑Signale, Fruchtbarkeits‑ und Geburtenrückgang, auffällige Übersterblichkeit) weder die Zulassungen sistiert noch angemessen überwacht, sondern im Gegenteil Zulassungen erweitert (Jugendliche, Kinder, Booster); als Quellen dienen u.a. Swissmedic‑Safety‑Updates, internationale Spontanmeldesysteme, Studien zu Myokarditis und Fertilität sowie BfS‑Daten und Sekundärauswertungen.[2][1]
– Swissmedic habe Öffentlichkeit, Politik und Ärzteschaft systematisch irregeführt, indem sie u.a. eine hohe Wirksamkeit bei gleichzeitig minimal belegtem Nutzen (v.a. schwere Verläufe), selektiv präsentierte Wirksamkeitskennzahlen (RRR ohne kontextualisierte ARR), und beschönigende oder falsche Aussagen zu Sicherheit, Myokarditis, Todesfällen, Fruchtbarkeit und Langzeitrisiken kommuniziert habe; verwiesen wird dazu u.a. auf Swissmedic‑Fachinformationen, SwissPAR‑Dokumente, Medienmitteilungen, Informationsmaterial der Insel‑Gruppe und offizielle Aufklärungsunterlagen.[1][2]
– Durch unvollständige, fehlerhafte und verharmlosende Fachinformationen sowie irreführende Medienmitteilungen habe Swissmedic nach Auffassung der Anzeigeerstatter mehrfach heilmittelrechtliche Sorgfaltspflichten, Pharmakovigilanz‑ und Aufklärungspflichten verletzt und tatbestandsmässig u.a. Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 StGB) sowie Körperverletzungs‑ und Tötungsdelikte erfüllt; zur Untermauerung werden einschlägige Schweizer Rechtsgrundlagen (HMG, StGB), Swissmedic‑Wegleitungen, interne und externe regulatorische Dokumente und Veröffentlichungen der Hersteller sowie FOIA‑/Gerichtsakten (z.B. FDA/Pfizer‑Dokumentenstreit) zitiert.[2][1]
Quellen
[1] DE_Quellenverzeichnis-Strafanzeige-v2.0.pdf
