Dann halt wieder: Frei nach Erich Fried
Was keiner geglaubt haben wird / was keiner gewusst haben konnte / was keiner geahnt haben durfte / das wird dann wieder das gewesen sein / was keiner gewollt haben wollte.
Mein Beitrag über den Irrsinn der faschistoiden Einführung von Gesetzen, welche die Schlafschafe und Konsumenten der Konzernmedien nie geglaubt hätten, nie hätten wissen können, nie geahnt hätten haben können, das wird es dann gewesen sein und keiner hätte das gewollt haben können wollen.
Oder in Kurzform: Fertig lustig – „The Great Reset„!
Schaut erstmal das kurze Video von JD an
Das Gesetz C-63 wie im Video erklärt und die Kurzfassung von Bill C‑8 (Kanada-(Cyber‑Sicherheitsreform))
Bill C‑8, offiziell „An Act respecting cyber security, amending the Telecommunications Act and making consequential amendments to other Acts“, ist ein Gesetzesentwurf, der im Juni 2025 vom kanadischen Kabinett eingebracht wurde. Er zielt darauf ab, die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen zu stärken, indem er:
- Designierte Betreiber (DOs) in sektorspezifischen Bereichen wie Telekommunikation, Finanzwesen, Energie, Verkehr und Clearing‑Systeme verpflichtet, umfassende Cyber‑Sicherheitsprogramme zu etablieren und Vorfälle zeitnah zu melden.
- Bundesbehörden – insbesondere das Ministerium für öffentliche Sicherheit und die zuständigen Regulierungsbehörden (z. B. OSFI, Bank of Canada) – weitreichende Befugnisse gibt, verbindliche Anordnungen zu erlassen und die Einhaltung zu überwachen.
- Das Telekommunikationsgesetz sowie weitere verwandte Gesetze (z. B. das Canada Evidence Act) anpasst, um die rechtlichen Grundlagen für diese neuen Pflichten zu schaffen.
Damit soll Kanada seine digitale Widerstandsfähigkeit erhöhen und die nationale Sicherheit gegenüber wachsenden Cyber‑Bedrohungen schützen
Ist Bill C‑8 ein demokratisches Gesetz – oder eher das Gegenteil?
Die Bewertung hängt davon ab, welche Aspekte des Gesetzgebungsprozesses und der inhaltlichen Regelungen man in den Fokus rückt. Im Folgenden stelle ich die wichtigsten Argumente beider Seiten gegenüber, damit du dir selbst ein fundiertes Bild machen kannst.
Eine differenzierte Einschätzung
- Demokratisch im Sinne von:
- Durchlaufen des regulären parlamentarischen Prozesses,
- Öffentliche Dokumentation und Berichtspflichten,
- Einbeziehung von Fachleuten und Interessengruppen.
- Problematisch aus demokratischer Sicht, weil:
- Die Befugnisse des Staates stark erweitert werden,
- Die Debatte in der breiten Bevölkerung noch nicht tief genug geführt ist,
- Potenzielle Ungleichgewichte zwischen großen Unternehmen und KMU entstehen können.
Ob man Bill C‑8 letztlich als demokratisch oder undemokratisch beurteilt, hängt also stark davon ab, welchen Stellenwert man den genannten Aspekten beimisst. Die Gesetzgebung versucht, ein Gleichgewicht zwischen nationaler Sicherheit und individualen Freiheitsrechten zu finden – ein Spannungsfeld, das in vielen Demokratien immer wieder neu verhandelt wird.
Wenn man nun dieses C-8 Gesetzt dem neuen Medienfreiheitsgesetz der EU (siehe das Apolut Video hier) gegenüber stellt: Was sind da die entscheidenden Gegensätze?
Bill C‑8 (Kanada) vs. European Media Freedom Act (EMFA – EU, in Kraft seit 8 Aug 2025)
| Dimension | Bill C‑8 – „Cyber‑Security Act“ | EMFA – „European Media Freedom Act“ |
|---|---|---|
| Zielsetzung | Schutz der kritischen Infrastruktur (Telekom, Finanzen, Energie, Verkehr, Clearing‑Systeme) vor Cyber‑Angriffen und Stärkung der nationalen Sicherheit. | Sicherstellung von Medienpluralismus, Unabhängigkeit und Transparenz im gesamten EU‑Binnenmarkt; Schutz von Journalisten und öffentlichen Rundfunkanstalten. |
| Betroffene Akteure | Designierte Betreiber (DOs) – Unternehmen, die in den genannten Sektoren tätig sind. Auch staatliche Einrichtungen, die kritische Netze betreiben. | Medien‑ und Rundfunkdienste (öffentlich‑rechtlich, privat, Online‑Plattformen) sowie journalistische Akteure. |
| Pflichten / Rechte | • Einrichtung verpflichtender Cyber‑Sicherheitsprogramme.• Umgehende Meldung von Sicherheitsvorfällen (innerhalb von 24 h).• Staatliche Durchsuchungs‑ und Beschlagnahme‑rechte bei Verdacht auf Nicht‑Compliance.• Bußgelder bis zu 5 % des Jahresumsatzes bzw. Freiheitsstrafe bis 2 Jahre. | • Unabhängige nationale Medienbehörden müssen frei von politischem Einfluss sein.• Einrichtung des European Board for Media Services (EU‑weite Koordination).• Verpflichtung zu Transparenz‑ und Publizitäts‑reports über Eigentumsstrukturen, finanzielle Unterstützung und Eingriffe.• Schutzmechanismen für Journalisten (z. B. schnelle Beschwerdestellen, Ausweg‑Streitbeilegung).• Keine neuen Strafandrohungen; Fokus liegt auf präventiver Regulierung und Rechtsdurchsetzung bei Verletzungen der Medienfreiheit. |
| Aufsicht & Durchsetzung | – Ministerium für öffentliche Sicherheit + sektorspezifische Regulierer (OSFI, Bank of Canada, etc.) erteilen verbindliche Anordnungen und können Räumlichkeiten betreten. – Kontrollen erfolgen häufig ex‑officio. | – European Board for Media Services koordiniert nationale Aufsichtsbehörden, gibt non‑binding opinions und unterstützt Out‑of‑court dispute settlement. – Mitgliedstaaten müssen unabhängige Aufsichtsorgane benennen; Europäische Kommission kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten. |
| Grundlage im Rechtssystem | Änderung des Telecommunications Act und anderer sektoraler Gesetze; basiert auf föderaler Gesetzgebung (Parlament, Senat). | EU‑Verordnung (direkt anwendbar in allen Mitgliedstaaten); beruht auf dem internen Markt‑Artikel des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV). |
| Stellung des Staates | – Erweiterte Eingriffsrechte (Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Sanktionen). – Ziel: Prävention und Kontrolle kritischer Systeme. | – Begrenzte Eingriffsrechte; Staat darf nicht die redaktionelle Unabhängigkeit beeinträchtigen. – Ziel: Schutz vor politischer Einflussnahme und Förderung von Vielfalt. |
| Risiken / Kritikpunkte | – Gefahr von Überwachung und Einschränkung von Unternehmens‑ und Bürgerrechten.– Kleine Unternehmen könnten überfordert sein. | – Gefahr, dass Nationale Behörden nicht ausreichend unabhängig bleiben.– Umsetzung variiert stark zwischen Mitgliedstaaten; einige Länder (z. B. Ungarn) zeigen Widerstand. |
| Stärken / Nutzen | – Einheitlicher, verbindlicher Rahmen für Cyber‑Resilienz kritischer Sektoren.– Schnellere Incident‑Response dank Meldepflicht. | – Schafft EU‑weit einheitliche Standards für Medienfreiheit.– Erhöht Transparenz über Eigentumsverhältnisse und staatliche Einflussnahme.– Bietet Rechtsmittel für Journalisten. |
Kern‑Gegensätze in Kürze
- Zweck – C‑8 schützt Sicherheit (Infrastruktur, Daten), EMFA schützt Freiheit (Presse, Meinungsvielfalt).
- Staatliche Macht – C‑8 gibt dem Staat weitreichende Durchsetzungs‑ und Überwachungsbefugnisse; EMFA legt Beschränkungen fest und stärkt unabhängige Aufsicht.
- Regulierungs‑Mechanismus – C‑8 wirkt über ministerielle Anordnungen und Sanktionen; EMFA arbeitet über ein EU‑Board und nationale, politisch unabhängige Medienbehörden.
- Betroffener Sektor – C‑8 richtet sich an kritische Infrastrukturbetreiber; EMFA an Medienunternehmen, Journalist*innen und Plattformen.
- Durchsetzung – C‑8 nutzt Strafen und mögliche Hausdurchsuchungen; EMFA nutzt Transparenz‑pflichten, Beschwerde‑stellen und ggf. Vertragsverletzungsverfahren – weniger strafend, mehr präventiv.
Was bedeutet das für die Demokratie?
- C‑8: Demokratisch legitimiert durch parlamentarisches Verfahren, aber die ausgedehnten Eingriffsrechte können als Spannung zwischen Sicherheit und bürgerlichen Freiheiten gesehen werden.
- EMFA: Demokratisch verankert in der EU‑Verordnung, legt den Schwerpunkt auf Schutz vor staatlicher Einflussnahme und fördert Pluralität – ein klassisches demokratisches Prinzip, jedoch abhängig von der tatsächlichen Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden.
Beide Gesetze spiegeln unterschiedliche politische Prioritäten wider: Kanada fokussiert sich auf Nationale Sicherheit, die EU auf Medienpluralismus und Grundrechte. Die entscheidenden Gegensätze liegen also im Zweck, im Umfang staatlicher Befugnisse und im regulatorischen Ansatz.
