Neutralitätsrat gegründet – erste Veröffentlichung zur Bedeutung des Völkerrechts

Qui tacet consentire videtur.
(Wer schweigt, stimmt zu.

Mitteilung an die Medien

Mit dieser Medienmitteilung möchten wir Sie über die Gründung des Neutralitätsrates informieren – eines unabhängigen Gremiums aus Persönlichkeiten aus Diplomatie, Militär, Wissenschaft und Recht, das sich der Beobachtung und Einordnung von Verstössen gegen das Völkerrecht sowie der Förderung einer glaubwürdigen Schweizer Neutralitätspolitik widmet.

Der erste Bericht des Neutralitätsrates befasst sich mit einem wenig beachteten, aber hochaktuellen Thema: dem völkerrechtlichen Verbot, Friedensverhandlungen für militärische Angriffe zu missbrauchen. Aus Sicht des Rates berührt diese Frage grundlegende Prinzipien der Genfer Konventionen und die besondere Verantwortung der Schweiz als Depositarstaat.

Wir würden uns freuen, wenn Sie die Nachricht übernehmen oder die Informationen bei Ihrer Berichterstattung berücksichtigen. Für Rückfragen, Interviews oder ergänzende Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
für den Neutralitätsrat

Christoph Pfluger, Koordinator

 
Neutralität als Rechtsgebot, nicht als Schweigen
Die Gründer sind überzeugt: Die Sicherheit der Schweiz beruht weniger auf militärischer Stärke, als vielmehr auf einer intakten internationalen Rechtsordnung. Neutralität bedeute weder Isolationismus noch Stillschweigen gegenüber Rechtsverletzungen. Wer von der Geltung des Rechts abhängt, kann zu dessen Bruch nicht folgenlos schweigen – «qui tacet consentire videtur».
Der Rat bekennt sich zur UN-Charta, zum Selbstbestimmungsrecht der Völker und zur weltweiten Abrüstung. Er lehnt einseitige Zwangsmassnahmen ab, die nicht vom UN-Sicherheitsrat mandatiert sind, und tritt für die strikte Unparteilichkeit gegenüber allen Konfliktparteien ein.

Erster Bericht: Das Verbot der Heimtücke
In seiner ersten Veröffentlichung analysiert der Neutralitätsrat Artikel 37 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen – das Verbot, einen Gegner durch Vortäuschen von Verhandlungs- oder Kapitulationsbereitschaft zu töten, zu verletzen oder gefangen zu nehmen. Die Norm ist völkergewohnheitsrechtlich verankert, in der öffentlichen Debatte aber weitgehend in den Hintergrund getreten.
Anhand konkreter Fälle – darunter der israelisch-amerikanische Angriff auf den Iran während laufender Atomverhandlungen im Juni 2025 sowie der Kriegsbeginn vom 28. Februar 2026, zwei Tage nach gemeldeten Verhandlungsfortschritten – zeigt der Bericht, wie das Prinzip von Treu und Glauben in Friedensgesprächen systematisch ausgehöhlt wird. Weitere Beispiele sind der Angriff auf eine Hamas-Delegation in Doha (September 2025) und der Vertrag von Rambouillet (1999).

Empfehlungen an die Schweiz
Der Neutralitätsrat empfiehlt der Schweiz, Angriffe während laufender Verhandlungen explizit als Verstoss gegen Treu und Glauben zu bezeichnen, den Schutz von Vermittlungsdelegationen aktiv zu fördern und sich für eine Klärung von Artikel 37 des Zusatzprotokolls I der Genfer Konventionen einzusetzen. Als Depositar der Genfer Konventionen trägt die Schweiz eine besondere Verantwortung – als eine unabhängige Stimme, die keine Partei ergreift, aber das Recht verteidigt.

Weitere Informationen: neutralitaetsrat.ch | conseilneutralite.ch | neutralitycouncil

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