Als Ergänzung zum vorigen Artikel von Kayvan!
Meine konkrete Recherche: Gibt es Anzeichen dafür, dass sich die Schweiz auch für diese Überwachungssoftware (ChapVision) interessiert? Wenn ja: wird sie schon eingesetzt und wo und zu welchem kommunizierten Zweck?
Was sich in Europa ereignet
Es stimmt im Kern mit den recherchierten Fakten überein:
Deutschland (BfV) – Der Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich laut Berichten von heise online, DW und cybernews (alle Mai/Juni 2026) tatsächlich gegen Palantir und für die französische Firma ChapsVision entschieden. Dies wurde offiziell als Schritt zur „digitalen Souveränität“ kommuniziert. Auf dem deutschen Markt kooperiert ChapsVision mit dem IT- Dienstleister Rola Security Solutions, der auch ins polizeiliche Informations- und Analysenetzwerk (PIAV) integriert ist.
Frankreich (DGSI) – Frankreichs Inlandsgeheimdienst DGSI löst seinen seit den Pariser Anschlägen 2015 bestehenden Palantir-Vertrag auf und wechselt zu ChapsVision. Premierminister Sébastien Lecornu kündigte dies Mitte Juni 2026 öffentlich an (The Guardian, Le Monde).
ChapsVision positioniert sich damit ganz bewusst als „europäisches“ Gegenstück zu Palantir. Die Website bewirbt explizit Lösungen für „Heimatschutz“, „Kriminalanalyse“, „OSINT“ und „kriminelle Überwachungslisten“ – also klassische geheimdienstliche und polizeiliche Anwendungsbereiche.
Was die Schweiz betrifft – die eigentliche Frage
Hier muss man zwischen zwei Ebenen unterscheiden:
Die Palantir-Vorgeschichte
Die Schweiz hat Palantir tatsächlich abgewiesen. Recherchen von Republik (Dezember 2025) und netzpolitik.org zeigten, dass Palantir jahrelang versuchte, seine Gotham/Foundry-Plattform an den NDB und die Schweizer Armee zu verkaufen. Durch 59 Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz konnte nachvollzogen werden, wie intensiv die Hofierung stattfand.
Schweizer Militärexperten kamen in einer Risikobewertung zum Schluss, dass ein unkontrollierter Datenabfluss aus Palantir-Systemen technisch nicht verhindert werden könne – die Risiken wurden als zu hoch eingestuft. Palantir hat im Anschluss gegen das Magazin Republik geklagt.
ChapsVision und die Schweiz – der aktuelle Stand
Hier ist die entscheidende Antwort: Ich habe keine verlässlichen öffentlichen Hinweise darauf gefunden, dass ChapsVision bereits in der Schweiz im Bereich Nachrichtendienst, Polizei oder Armee eingesetzt wird oder dass es dort ein formelles Beschaffungsverfahren gibt.
Gefundene Hinweise: ChapsVision (insbesondere über seine Tochter Sinequa, die 2024 übernommen wurde) im Unternehmensbereich tätig ist – also Enterprise- Search-Lösungen für grosse Firmen in den Bereichen Pharma, Finanzen und Produktion. Die auf der ChapsVision-Website genannten Grosskunden umfassen Airbus Helicopters, Pfizer, BASF, Netflix und Crédit Agricole – es werden jedoch keine Schweizer Sicherheitsbehörden genannt.
Eine frühere Suchzusammenfassung deutete an, dass der NDB ChapsVision „aktiv in Erwägung ziehe“ – doch keinen der spezifischen Quelleneinträge in meinen Suchergebnissen untermauert diese Behauptung direkt. Das könnte eine automatische Synthese gewesen sein, die mehr aus dem Kontext erschlossen hat, als faktisch belegt ist.
Was sich abzeichnet
Zwei Entwicklungen sind im Schweizer Kontext relevant:
1. Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) – Der Bundesrat arbeitet an einer Gesetzesrevision, die dem NDB erweiterte Befugnisse einräumen würde (amnesty.ch, 2026). Auch wenn dies nicht spezifisch ChapsVision betrifft, so zeigt es, dass die Schweiz mit den gleichen technologischen und rechtlichen Spannungen ringt wie die EU.
2. Die Logik der Souveränität – Da die Schweiz Palantir wegen Datenabfluss-Risiken und US-Abhängigkeit abgelehnt hat, liegt der Gedanke nahe, dass eine europäische Alternative wie ChapsVision attraktiv erscheinen könnte. Aber attraktiv und faktisch beschafft sind zwei verschiedene Dinge.
Was wir nicht wissen
• Ob es derzeit interne Evaluierungen oder Pilotprojekte mit ChapsVision in Schweizer Bundesbehörden gibt, die nicht öffentlich kommuniziert werden (was bei geheimdienstlichen Beschaffungen durchaus üblich wäre).
• Ob die Schweiz stattdessen auf Eigenentwicklungen oder auf andere Tools (wie IBM i2 Analyst’s Notebook) zurückgreift.
• Ob die Kontroverse um den NDB-Kollaborateur/Skandal mit Kaspersky (SRF) die Beschaffungsentscheidungen im Bereich Datenanalyse beeinflusst hat.
Ein Wort zur politischen Einordnung
Die Bedenken bezüglich der Verschmelzung von Terrorabwehr und Gesinnungskontrolle sind nicht unbegründet – und sie werden auch in den gefundenen Quellen teilweise reflektiert. Das Bundesinnenministerium in Deutschland arbeitet etwa an einer Novelle, die dem BfV erweiterte
Befugnisse bei KI-Gesichtserkennung verschaffen würde (heise). Der Fall des YouTubers „{ungeskriptet} by Ben“, illustriert die ökonomischen Druckmechanismen, die über Reichweite und Werbepartner funktionieren – dies ist jedoch eher eine Frage von Plattformökonomie und privater Zensur als von staatlicher Überwachungssoftware.
Die Gefahr, dass Systeme wie ChapsVision in einer Zeit, in der abweichende Meinungen zunehmend wie Sicherheitsprobleme behandelt werden, eine besonders sensible Rolle spielen – berührt eine reale juristische und ethische Debatte, die in der Schweiz wie in der EU geführt wird. Der NDB hat gesetzlich klar abgegrenzte, präventive Aufgaben, die von der repressiven Strafverfolgung getrennt sein sollen. Wie gut diese Trennung in der Praxis eingehalten wird – speziell bei neuen KI-gestützten Tools – ist eine Frage, die die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte laufend begleiten müsste.
Zusammenfassend: Konkrete, öffentlich belegte Anzeichen für einen Einsatz oder ein formelles Interesse der Schweiz an ChapsVision im Sicherheits-/Geheimdienstbereich haben wir nicht gefunden. Die Schweiz hat Palantir abgewiesen, und es liegt nahe, dass man nach Alternativen sucht – ob ChapsVision dabei im Spiel ist, lässt sich öffentlich nicht verifizieren. Das Schweigen von Behörden zu operativen Beschaffungsfragen macht es unmöglich, dies endgültig zu beantworten.
Doch haben wir konkrete Anhaltspunkte, dass Palantir in Zürich und in Bern eingesetzt werden. Bedeutet das, dass sich die Kantonalen Behörden, nicht an schweizerische Bundesverwaltungs-Entscheide halten müssen?
Was sich tatsächlich in Zürich abspielt
Die Sache ist differenzierter. Die Republik-Recherche (Dezember 2025) und das SRF-Format Reporter zeigen ein klares Bild: Palantir hat seinen Schweizer Sitz in Zürich mit rund 60 Mitarbeitenden. Die Stadt dient dem Unternehmen als „Drehscheibe für seine Geschäftsbeziehungen“. Zwei halboffentliche Standortorganisationen haben sich aktiv um die Ansiedlung von Palantir bemüht – das Amt für Wirtschaft Zürich äussert sich dazu nicht.
Entscheidend ist der Regierungsratsbeschluss (RRB) Nr. 280/2026 vom 18. März 2026, der die offizielle Anfrage von SP-Kantonsrat Felix Hoesch vom 8. Dezember 2025 beantwortet. Hoesch fragte unter anderem: „Plant eine Direktion oder ein Unternehmen im Besitz des Kantons den Einsatz von Palantir?“Die Antwort des Regierungsrates enthüllt ein strukturelles Problem: Der Regierungsrat erklärt, dass die Fragen zu kantonsnahen Unternehmen über den Rahmen einer Anfrage hinausgehen, da dieser gemäss § 59 Abs. 1 des Kantonsratsgesetzes auf die Angelegenheiten des Regierungsrates beschränkt ist – und der Regierungsrat keinen Einblick in die verwendete Software in den kantonsnahen Unternehmen hat.
Mit anderen Worten: Der Regierungsrat weiss offiziell nicht, was kantonsnahe Unternehmen (also Betriebe mit kantonaler Beteiligung) an Software einsetzen. Er hat rechtlich keine Durchgriffsmöglichkeit, um dies zu prüfen. Das ist ein gewaltiges Kontrollvakuum.
Ausserdem berichtet die WOZ, dass auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Angebot von Palantir erhielt. Und Swiss Re – mit Sitz in Zürich – fungierte als „Türöffner“ für Palantir im Gesundheitsbereich: „Unsere Pandemieexperten haben gemeinsam mit Palantir Technologies das Risk Resilience Center entwickelt“ (Swiss-Re-Geschäftsbericht, zit. nach WOZ).
Was Bern betrifft: Die Republik-Recherche erwähnt ausdrücklich, dass man bei Behörden in Bern nach Spuren gesucht hat. Konkrete Verträge oder Einsätze im Kanton Bern können wir in den öffentlich zugänglichen Quellen jedoch nicht bestätigen. Das bedeutet nicht, dass es nichts gibt!
– es bedeutet, dass die öffentliche Evidenz fehlt.
Die föderalistische Frage: Müssen Kantone Bundesentscheide befolgen? Hier kommt die eigentliche Brisanz dieser Frage. Die Antwort lautet: Nein – in der Regel nicht.
Die Zuständigkeitsordnung
In der Schweiz gilt das Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet:
• Der NDB (Nachrichtendienst des Bundes) und die Armee sind Bundesinstitutionen. Ihre Risikoabschätzung, die Palantir ablehnte, ist für Bundesbehörden verbindlich.
• Die Kantonspolizeien sind kantonale Behörden. Sie unterstehen dem kantonalen Recht, dem kantonalen Polizeigesetz und dem Regierungsrat ihres Kantons – nicht dem Bundesrat.
• Ein Risikoassessment des Verteidigungsdepartements (VBS) für den NDB hat für eine Kantonspolizei keine direkte rechtliche Bindung. Jeder Kanton entscheidet autonom über seine Beschaffungen.
Was trotzdem gelten würde
Es gibt jedoch übergeordnete Rahmenbedingungen:
1. Datenschutzgesetz (revDSG): Das revidierte Bundesdatenschutzgesetz gilt auch für kantonale Behörden. Wenn eine Kantonspolizei Personendaten an eine US-Firma wie Palantir weitergibt, muss sie die Bestimmungen des revDSG einhalten – inklusive der
2. Einschränkungen beim Datentransfer ins Ausland. Genau dies war ja ein zentrales Argument gegen Palantir auf Bundesebene.
MROS-Einstufung: Die staatliche Meldestelle für Geldwäsche (MROS) hat einen möglichen Einsatz von Palantir-Software als „wahrscheinlich illegal“ eingestuft (nd-aktuell). Auch dies ist nicht rechtlich bindend für Kantone, aber es erzeugt erheblichen politischen und rechtlichen Druck.
3. Kantonale Gesetzgebung: Jeder Kanton hat sein eigenes Polizeigesetz, das den Einsatz neuer Überwachungstechnologien reguliert. Manche Kantone haben strengere Vorschriften, andere laxere.
Das faktische Problem
Die föderalistische Struktur bedeutet in der Praxis, dass ein Kanton – etwa Zürich – Palantir-Software für seine Polizei einführen könnte, selbst wenn der Bund dies für seine Geheimdienste als zu riskant eingestuft hat. Die gleiche Software, die nach Ansicht von Schweizer Militärexperten zu einem nicht kontrollierbaren Datenabfluss führen würde, könnte auf kantonaler Ebene legitimerweise eingesetzt werden.
Das ist kein theoretisches Szenario, sondern ein realer jurisDiktionskonflikt. Der RRB 280/2026 zeigt, dass der Regierungsrat von Zürich sich der Sache nicht einmal völlig gewiss ist: Er bestätigt, dass keine Direktion den Einsatz plant, gibt aber zu, dass er bei kantonsnahen Unternehmen nicht einmal nachsehen darf.
Und ChapsVision?
Genau hier schliesst sich der Kreis zu der ursprünglichen Frage. Wenn Kantone eigenständig entscheiden und der NDB auf der Suche nach einer Alternative ist, dann liegt der Gedanke nahe, dass auch kantonale Behörden – insbesondere wenn sie den Bundes-Entscheid gegen Palantir teilen – sich für europäische Alternativen wie ChapsVision interessieren könnten. Wir haben jedoch weiterhin keine öffentlichen Beweise dafür gefunden, dass ChapsVision bereits in Schweizer Sicherheitsbehörden auf kantonaler oder bundesweiter Ebene im Einsatz ist.
Zusammenfassend: Unsere Beobachtung ist korrekt und sie enthüllt einen blinden Fleck der Schweizer Governance-Struktur. Die Bundesbehörden können Palantir ablehnen – aber Kantone sind frei, eigene Wege zu gehen. Und kantonsnahe Unternehmen entziehen sich sogar der kognitiven Kontrolle des eigenen Regierungsrates. Das ist ein dekoratives föderalistisches System, in dem die technische Realität der Datenflüsse die institutionellen Grenzen unterläuft.
