Ist die „Freie Presse“ ist zum Abschuss freigegeben? Was sagt Grok dazu

Zum Beitrag vom 10.10. auf apolut (Link hier) diskutierte Kayvan mit ChatCPT zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz das seit dem 8.August in Kraft ist.

Ergänzend dazu hier meine Konversation mit der KI Grok zum gleichen Thema.

Frage:Der European Media Freedom Act (EMFA) auf Deutsch: Europäisches Medienfreiheitsgesetz – gilt seit dem 8. August 2025 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Als EU-Verordnung steht er über nationalem Recht.

Doch in Artikel 4 steckt eine Sollbruchstelle: Die Ausnahmeklausel erlaubt Überwachung, Festnahmen und die Preisgabe journalistischer Quellen, wenn dies „nach Unionsrecht oder nationalem Recht vorgesehen“ ist und ein „überwiegendes Allgemeininteresse“ geltend gemacht wird.
Richtig oder Falsch?
Das bedeutet konsequenterweise, dass die 4.Gewalt einer Demokratie ausgeschaltet wird und die Demokratie zur Diktatur geworden ist.

Antwort von Grok

Richtig oder Falsch?

Die Aussage, dass der European Media Freedom Act (EMFA) in Artikel 4 eine Ausnahmeklausel enthält, die Überwachung, Festnahmen und die Preisgabe journalistischer Quellen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, ist **richtig**. Artikel 4 des EMFA (Verordnung (EU) 2024/1083) legt Schutzmaßnahmen für die Medienfreiheit fest, einschließlich des Schutzes journalistischer Quellen. Allerdings gibt es eine Ausnahme, die Maßnahmen wie Überwachung oder die Offenlegung von Quellen erlaubt, wenn dies durch EU-Recht oder nationales Recht gerechtfertigt ist und ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ vorliegt, etwa bei der Verhütung oder Verfolgung schwerer Straftaten. Solche Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen.

**Bewertung der Konsequenz:**

Die Schlussfolgerung, dass dies „konsequenterweise bedeutet, dass die 4. Gewalt einer Demokratie ausgeschaltet wird und die Demokratie zur Diktatur geworden ist“, ist **falsch** und übertrieben. Der EMFA zielt darauf ab, die Medienfreiheit in der EU zu stärken, indem er Mindeststandards für den Schutz von Journalisten und Medienunternehmen setzt, etwa gegen politische Einflussnahme oder willkürliche Überwachung. Die Ausnahmeklausel in Artikel 4 ist eng gefasst und unterliegt strengen Voraussetzungen, wie der Verhältnismäßigkeit und gerichtlicher Kontrolle, um Missbrauch zu verhindern. Sie ermöglicht keine pauschale Aufhebung der Pressefreiheit, sondern balanciert Medienfreiheit mit legitimen öffentlichen Interessen, wie der nationalen Sicherheit.

Die Behauptung, dass dies die vierte Gewalt (die Presse) ausschaltet und eine Diktatur etabliert, ignoriert die demokratischen Schutzmechanismen der EU, wie die unabhängige Justiz und die Bindung an die Grundrechtecharta. Es gibt keine Belege dafür, dass der EMFA systematisch die Pressefreiheit untergräbt oder demokratische Strukturen in eine Diktatur umwandelt. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass die Ausnahmeklausel potenziell missbraucht werden könnte, wenn nationale Regierungen das „öffentliche Interesse“ zu weit auslegen, was wachsame Überwachung durch Zivilgesellschaft und Gerichte erfordert.

**Zusammenfassung:**

* **Richtig**: Artikel 4 enthält eine Ausnahmeklausel für Überwachung und Quellenoffenlegung unter bestimmten Bedingungen.
* **Falsch**: Die Schlussfolgerung, dass dies die vierte Gewalt ausschaltet und die Demokratie zur Diktatur wird, ist nicht haltbar. Der EMFA stärkt die Medienfreiheit, birgt aber Risiken, die durch demokratische Kontrollen minimiert werden.

Weitere Frage an Grok:

Wenn also ein Politiker der Meinung ist, dass es im allgemeinen Interesse ist, ohne richterlichen Beschluss einen Journalisten zu überwachen und oder ihn ins Gefängnis zu stecken ist das dann immer noch demokratisch?

Antwort
Nein, das wäre nicht demokratisch. Der European Media Freedom Act (EMFA), Artikel 4, erlaubt Ausnahmen vom Schutz journalistischer Quellen oder Überwachung nur unter strengen Bedingungen: Es muss durch EU- oder nationales Recht vorgesehen sein, ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ (z. B. Verhinderung schwerer Straftaten) vorliegen und die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein sowie einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen.

Wenn ein Politiker eigenmächtig, ohne richterlichen Beschluss, Überwachung oder Inhaftierung eines Journalisten anordnet, verstößt das gegen diese Vorgaben und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, die unabhängige Justiz und Gewaltenteilung erfordert. Solche willkürlichen Aktionen wären ein Missbrauch von Macht und untergraben die Demokratie, da sie die Pressefreiheit als Säule der vierten Gewalt gefährden. In einer funktionierenden Demokratie müssten solche Maßnahmen durch Gerichte überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden.

**Kurz gesagt**: Eine Überwachung oder Inhaftierung ohne richterlichen Beschluss ist undemokratisch und verstößt gegen den EMFA sowie grundlegende demokratische Prinzipien.

Frage
Erkläre die gerichtliche Überprüfung im EMFA genauer

Antwort
Die gerichtliche Überprüfung im Kontext des European Media Freedom Act (EMFA), insbesondere in Bezug auf Artikel 4, ist ein zentraler Schutzmechanismus, um sicherzustellen, dass Ausnahmen vom Schutz der Pressefreiheit und journalistischer Quellen nicht willkürlich oder missbräuchlich angewendet werden. Ich erkläre die gerichtliche Überprüfung im EMFA detailliert, basierend auf dem Text der Verordnung (EU) 2024/1083 und ihrem Zweck, die Medienfreiheit zu schützen.

### **1. Hintergrund: Artikel 4 EMFA**
Artikel 4 des EMFA legt fest, dass Journalisten und Medienunternehmen vor Überwachung, Zwangsmaßnahmen (wie Inhaftierungen) oder der Offenlegung ihrer Quellen geschützt sind. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig:
* **Rechtsgrundlage**: Die Maßnahme muss durch EU-Recht oder nationales Recht vorgesehen sein.
* **Öffentliches Interesse**: Es muss ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ vorliegen, z. B. die Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten (wie Terrorismus oder organisierte Kriminalität).
* **Verhältnismäßigkeit**: Die Maßnahme muss notwendig, verhältnismäßig und auf den Einzelfall beschränkt sein.
* **Gerichtliche Überprüfung**: Jede Maßnahme, die in die Rechte von Journalisten eingreift, muss einer unabhängigen gerichtlichen Kontrolle unterliegen.

Die gerichtliche Überprüfung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass diese Ausnahmen nicht missbraucht werden, etwa um kritische Berichterstattung zu unterdrücken.

### **2. Was bedeutet „gerichtliche Überprüfung“ im EMFA?**
Die gerichtliche Überprüfung bezieht sich auf die Kontrolle durch ein unabhängiges Gericht, das prüft, ob eine Maßnahme gegen Journalisten (z. B. Überwachung oder Quellenoffenlegung) rechtmäßig und gerechtfertigt ist. Konkret bedeutet dies:

* **Unabhängigkeit der Gerichte**: Die Überprüfung muss durch ein Gericht erfolgen, das frei von politischer oder exekutiver Einflussnahme ist. Dies ist ein Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, wie er in der EU-Grundrechtecharta (Artikel 47) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 6) verankert ist.
* **Vorherige oder nachträgliche Kontrolle**: Je nach nationalem Recht kann die Überprüfung vor der Maßnahme (z. B. durch einen richterlichen Beschluss für Überwachung) oder nach der Maßnahme (z. B. durch Beschwerde oder Klage des betroffenen Journalisten) stattfinden.
* **Prüfungskriterien**: Das Gericht bewertet:
* **Rechtsgrundlage**: Ist die Maßnahme durch ein Gesetz gedeckt?
* **Öffentliches Interesse**: Liegt ein legitimer Grund vor, wie die Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit?
* **Verhältnismäßigkeit**: Ist die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen, oder gibt es mildere Mittel, um das Ziel zu erreichen?
* **Schutz der Pressefreiheit**: Wird das Grundrecht auf Pressefreiheit (Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta) unverhältnismäßig eingeschränkt?
* **Rechtsbehelfe**: Journalisten müssen die Möglichkeit haben, die Maßnahme anzufechten, etwa durch Beschwerde oder Klage, und Zugang zu effektiven Rechtsmitteln haben.

### **3. Praktische Umsetzung der gerichtlichen Überprüfung**
Die genaue Ausgestaltung der gerichtlichen Überprüfung hängt vom nationalen Rechtssystem der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten ab, da der EMFA eine EU-Verordnung ist, die direkt gilt, aber nationale Verfahren respektiert. Beispiele:
* **Vorherige Genehmigung**: In vielen Mitgliedstaaten (z. B. Deutschland) erfordert die Überwachung von Kommunikation (z. B. Telefonüberwachung) einen richterlichen Beschluss, der vorab eingeholt werden muss. Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen (z. B. Verdacht einer schweren Straftat) erfüllt sind.
* **Nachtragende Kontrolle**: Wenn eine Maßnahme ohne vorherige Genehmigung durchgeführt wird (z. B. in Notfällen), muss sie nachträglich von einem Gericht überprüft werden. Der Journalist kann dagegen klagen, z. B. vor einem Verwaltungs- oder Verfassungsgericht.
* **Europäische Ebene**: Falls nationale Gerichte versagen, können Journalisten den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) oder den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen, sofern EU-Recht oder die Menschenrechtskonvention verletzt wurden.

### **4. Schutz vor Missbrauch**
Die gerichtliche Überprüfung dient als Schutzwall gegen politische Willkür. Ein Politiker, der ohne richterlichen Beschluss Überwachung oder Inhaftierung anordnet (wie in deiner vorherigen Frage beschrieben), würde gegen den EMFA und demokratische Prinzipien verstoßen. Die gerichtliche Überprüfung stellt sicher, dass:
* Keine Maßnahme allein aufgrund der Meinung eines Politikers durchgesetzt werden kann.
* Die Beweislast bei den Behörden liegt, ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ nachzuweisen.
* Journalisten Zugang zu unabhängigen Gerichten haben, um ihre Rechte zu verteidigen.

### **5. Kritik und Risiken**
Trotz der Schutzmechanismen gibt es Bedenken:
* **Unterschiedliche nationale Standards**: Die Unabhängigkeit und Effizienz der Gerichte variiert zwischen den Mitgliedstaaten. In Ländern mit schwacher Rechtsstaatlichkeit könnten Gerichte politischen Druck ausgesetzt sein.
* **Vage Formulierungen**: Der Begriff „überwiegendes öffentliches Interesse“ ist interpretationsfähig und könnte von autoritären Regierungen missbraucht werden, um kritische Journalisten zu überwachen. Die gerichtliche Überprüfung muss daher robust sein, um solche Missbräuche zu verhindern.
* **Zeitliche Verzögerungen**: Nachtragende Überprüfungen könnten für Journalisten, die bereits überwacht oder inhaftiert wurden, zu spät kommen, was eine abschreckende Wirkung haben kann.

**6. Fazit**
Die gerichtliche Überprüfung im EMFA ist ein zentraler Mechanismus, um die Pressefreiheit zu schützen und Missbrauch von Ausnahmen nach Artikel 4 zu verhindern. Sie stellt sicher, dass Eingriffe in die Rechte von Journalisten nur unter strengen Bedingungen und mit unabhängiger Kontrolle erfolgen dürfen. In einer Demokratie verhindert sie, dass Politiker willkürlich Journalisten überwachen oder inhaftieren, da jede Maßnahme rechtlich gerechtfertigt und gerichtlich überprüfbar sein muss. Dennoch hängt die Wirksamkeit von der Unabhängigkeit der nationalen Gerichte und der Wachsamkeit der Zivilgesellschaft ab, um potenzielle Schlupflöcher zu schließen.

Frage
Schutz der Quellen?

Antwort
Der Schutz journalistischer Quellen ist ein zentraler Bestandteil des **European Media Freedom Act (EMFA)**, insbesondere in **Artikel 4** der Verordnung (EU) 2024/1083. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass Journalisten frei und unabhängig arbeiten können, ohne dass ihre Quellen durch staatliche oder andere Eingriffe gefährdet werden. Im Folgenden erkläre ich den Schutz der Quellen im EMFA detailliert, einschließlich der Vorgaben, Ausnahmen und der Rolle der gerichtlichen Überprüfung.

### **1. Grundsatz des Schutzes journalistischer Quellen**
Artikel 4 Absatz 2 des EMFA verankert ausdrücklich das Recht von Journalisten, ihre Quellen zu schützen. Dies umfasst:
* **Vertraulichkeit der Quellen**: Journalisten dürfen nicht gezwungen werden, ihre Quellen offenzulegen, sei es durch staatliche Behörden, Gerichte oder andere Akteure.
* **Schutz vor Zwangsmaßnahmen**: Maßnahmen wie Überwachung (z. B. Abhören von Telefonen oder E-Mails), Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen, die darauf abzielen, Quellen zu identifizieren, sind grundsätzlich verboten.
* **Ziel**: Der Schutz der Quellen soll die Pressefreiheit (Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta) stärken, da vertrauliche Quellen oft entscheidend sind, um Missstände aufzudecken, z. B. Korruption oder Machtmissbrauch.

Dieser Schutz gilt für alle Personen, die journalistisch tätig sind, einschließlich freier Journalisten, Blogger oder andere Medienschaffende, die nach den Definitionen des EMFA als „Medien“ gelten.

### **2. Ausnahmen vom Quellenschutz**
Der Schutz der Quellen ist nicht absolut. Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c) des EMFA erlaubt Ausnahmen unter folgenden Bedingungen:
* **Rechtsgrundlage**: Die Offenlegung von Quellen oder Überwachung muss durch EU-Recht oder nationales Recht ausdrücklich vorgesehen sein.
* **Überwiegendes öffentliches Interesse**: Es muss ein legitimer Grund vorliegen, wie die Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten (z. B. Terrorismus, organisierte Kriminalität oder Menschenhandel).
* **Verhältnismäßigkeit**: Die Maßnahme muss notwendig, geeignet und auf das absolut notwendige Maß beschränkt sein. Es dürfen keine weniger einschneidenden Alternativen verfügbar sein.
* **Gerichtliche Überprüfung**: Jede Maßnahme, die in den Quellenschutz eingreift, muss durch ein unabhängiges Gericht genehmigt oder nachträglich überprüft werden.

Beispiel: Wenn eine Behörde glaubt, dass ein Journalist Informationen von einer Quelle erhalten hat, die mit terroristischen Aktivitäten verbunden ist, könnte eine Überwachung beantragt werden. Dies müsste jedoch durch ein Gericht geprüft werden, das sicherstellt, dass die Maßnahme rechtmäßig und verhältnismäßig ist.

### **3. Gerichtliche Überprüfung als Schutzmechanismus**
Die gerichtliche Überprüfung ist entscheidend, um Missbrauch des Quellenschutzes zu verhindern. Sie funktioniert wie folgt:
* **Vorherige Genehmigung**: In vielen Fällen (z. B. bei Überwachungsmaßnahmen) ist ein richterlicher Beschluss erforderlich, bevor eine Behörde handeln darf. Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen (Rechtsgrundlage, öffentliches Interesse, Verhältnismäßigkeit) erfüllt sind.
* **Nachtragende Kontrolle**: Falls eine Maßnahme in Ausnahmefällen (z. B. Notfällen) ohne vorherigen Beschluss durchgeführt wird, muss sie nachträglich gerichtlich überprüft werden. Betroffene Journalisten können Klage einreichen.
* **Unabhängigkeit**: Die Überprüfung erfolgt durch unabhängige Gerichte, die frei von politischer Einflussnahme sein müssen, wie es die Rechtsstaatlichkeit in der EU erfordert.
* **Rechtsbehelfe**: Journalisten haben das Recht, gegen Eingriffe vor nationalen Gerichten oder, falls nötig, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen.

Die gerichtliche Überprüfung stellt sicher, dass Behörden oder Regierungen den Quellenschutz nicht willkürlich umgehen können, etwa um kritische Berichterstattung zu unterdrücken.

### **4. Praktische Bedeutung des Quellenschutzes**
Der Schutz der Quellen ist essenziell, um das Vertrauen zwischen Journalisten und Informanten zu gewährleisten. Ohne diesen Schutz könnten Whistleblower oder andere Quellen eingeschüchtert werden, was investigative Berichterstattung behindern würde. Der EMFA harmonisiert diesen Schutz EU-weit, um einheitliche Mindeststandards zu schaffen. Praktische Aspekte:
* **Verhinderung von Einschüchterung**: Journalisten können sicherer arbeiten, ohne Angst vor Repressalien für ihre Quellen.
* **Schutz vor SLAPPs**: Der EMFA (Artikel 16–20) schützt Journalisten auch vor strategischen Klagen (SLAPPs), die oft darauf abzielen, Quellen indirekt zu gefährden.
* **Technologische Herausforderungen**: Der Schutz erstreckt sich auf digitale Kommunikation, was in Zeiten von Cyberüberwachung (z. B. Spyware wie Pegasus) besonders relevant ist.

### **5. Kritik und Herausforderungen**
Trotz der robusten Vorgaben gibt es potenzielle Schwachstellen:
* **Vage Definitionen**: Der Begriff „überwiegendes öffentliches Interesse“ ist interpretationsfähig. In Ländern mit schwacher Rechtsstaatlichkeit könnten Regierungen diesen Begriff missbrauchen, um Journalisten zu zwingen, Quellen preiszugeben.
* **Nationale Unterschiede**: Die Umsetzung der gerichtlichen Überprüfung hängt von der Unabhängigkeit und Effizienz nationaler Gerichte ab, die in einigen Mitgliedstaaten eingeschränkt sein kann.
* **Technologische Risiken**: Moderne Überwachungstechnologien (z. B. Massendatenspeicherung) könnten den Quellenschutz untergraben, wenn Gerichte nicht ausreichend prüfen, ob solche Maßnahmen verhältnismäßig sind.
* **Druck auf Journalisten**: Selbst mit Schutzmechanismen könnten Journalisten durch die Drohung von Überwachung oder Klagen eingeschüchtert werden, was eine abschreckende Wirkung haben kann.

### **6. Fazit**
Der Schutz der Quellen im EMFA ist ein zentraler Baustein zur Sicherung der Pressefreiheit in der EU. Artikel 4 stellt sicher, dass Journalisten ihre Quellen grundsätzlich nicht offenlegen müssen, außer in eng definierten Ausnahmefällen, die strengen Bedingungen und einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Dieser Mechanismus schützt Journalisten vor willkürlichen Eingriffen und stärkt die vierte Gewalt in der Demokratie. Dennoch bleibt die Wirksamkeit des Schutzes von der Unabhängigkeit der Gerichte und einer konsequenten Anwendung durch die Mitgliedstaaten abhängig. Kritische Überwachung durch Zivilgesellschaft und Medien ist notwendig, um potenzielle Missbräuche zu verhindern.

 

 

 

 

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