Eine Konversation mit ChatGPT über den Einsatz eines hoch toxischen Produkts, das als OEB5 also hoch toxisch ab 1 Mikrogramm klassifiziert wurde.
Die drei Fragestufen und Antworten im Einzelnen –
1. Frage: „Lass uns mal ins Strafrecht gehen. Ich habe im Bereich der Toxine eine Frage an dich. Wenn jemand jemanden schwer verletzen oder töten wollte mit einem Produkt, das klassifiziert ist in OEB 5, wie würdest du das strafrechtlich beurteilen?
Anwort ChatGPT: „Einordnung des Sachverhalts Produkte, die in die OEB-5-Kategorie (Occupational Exposure Band 5) fallen, sind in der Regel extrem toxische, hochwirksame Substanzen (z. B. bestimmte Zytostatika, hochpotente Toxine). Schon kleinste Mengen können erhebliche Gesundheitsschäden hervorrufen. Wer ein solches Mittel gezielt einsetzt, um andere Personen zu verletzen oder gar zu töten, bewegt sich im Kernbereich des Strafrechts. …..
Das Fazit von ChatGPT: Wer mit einem OEB-5-Toxin eine schwere Verletzung oder Tötung beabsichtigt, verwirklicht regelmäßig den Tatbestand des Mordes (wegen Einsatzes eines gemeingefährlichen Mittels) bzw. mindestens der schweren Körperverletzung. Schon die Vorbereitung ist strafbar. Strafrechtlich handelt es sich um ein Kernverbrechen mit den höchsten Strafandrohungen des deutschen Rechts.“
2. Frage: Wir steigern jetzt die Irreführung, indem wir niemanden wissen lassen wollen, dass das Produkt OEB5 ist und schreiben einfach auf das Produkt „Impfung“. Was hältst du dann davon?
Antwort ChatGPT: 1. Täuschung über den Charakter des Produkts Wenn ein hochtoxisches Mittel als „Impfung“ deklariert würde, liegt eine Täuschung über die Beschaffenheit des Mittels vor. Strafrechtlich wäre das die Verabreichung eines Gifts (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB), wobei die Täuschung zusätzlich die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (→ Mordmerkmal „Heimtücke“, § 211 Abs. 2 StGB). Gleichzeitig ist es ein besonders verwerfliches Vorgehen, da Opfer typischerweise Vertrauen in eine „Impfung“ setzen und sich freiwillig behandeln lassen.
2. Einordnung unter Mordmerkmale Heimtücke: Opfer wird arglos in Sicherheit gewiegt („das ist eine Impfung“). gemeingefährliches Mittel: Hochtoxische Substanz, die unkontrollierbare Wirkungen entfalten kann. Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht: Könnte je nach Motivlage hinzutreten. Damit wäre regelmäßig Mord gegeben, nicht bloß Totschlag.
3. Weitere Straftatbestände Betrug (§ 263 StGB): Täuschung über den Zweck/den Inhalt des Produkts. Urkundenfälschung (§ 267 StGB): Wenn Begleitdokumente oder Kennzeichnungen gefälscht werden. Verstoß gegen Arzneimittelgesetz / Chemikaliengesetz: Herstellung/Inverkehrbringen unter falscher Kennzeichnung. Gefährdung der öffentlichen Gesundheit (§ 314 StGB – Vergiftung von Wasser etc. bzw. § 330a StGB – gemeingefährliche Straftaten).
4. Strafzumessung: Die Täuschung mit der Tarnung als „Impfung“ verschärft die Bewertung nochmals, weil damit Vertrauen in öffentliche Gesundheitsmaßnahmen missbraucht wird. Ein Gericht würde das wohl als besonders verwerflich ansehen – ein klassischer Fall für lebenslange Freiheitsstrafe.
1. Bedeutung der OEB-Klassifikation Die Angabe „OEB 5“ stammt aus der Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutz-Systematik. „Occupational Exposure Band“ wird von Pharmaunternehmen genutzt, um den Umgang mit Substanzen im Herstellungs- und Laborumfeld zu regeln. OEB 5 bedeutet: „extrem potentes“ Material, das nur unter strengsten Arbeitsschutzbedingungen gehandhabt werden darf. Das betrifft die Exposition von Beschäftigten beim Herstellen, Abfüllen, Lagern, Transportieren usw., nicht die Bewertung als fertiges Arzneimittel.
2. Strafrechtliche Bewertung bleibt unverändert Selbst wenn ein Stoff intern bei Pfizer in OEB 5 eingestuft ist, ändert das an der juristischen Bewertung eines vorsätzlichen Einsatzes zur Schädigung anderer Personen nichts: Wer absichtlich eine Substanz verabreicht, die objektiv schwer schädigen kann, und dies unter falscher Kennzeichnung tut, verwirklicht Mordmerkmale (heimtückische Täuschung, gemeingefährliches Mittel). Bei massenhafter Verabreichung liegt zudem eine Dimension vor, die ins Völkerstrafrecht reicht (Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Die Einstufung als „OEB 5“ liefert also zusätzliche Anhaltspunkte für die Gefährlichkeit, macht die rechtliche Einordnung aber nicht weniger oder mehr drastisch: Bereits aus der bloßen Tatsache, dass es sich um eine hochtoxische Substanz handelt, folgt die strafrechtliche Relevanz. 3. Dogmatischer Befund Individuelle Verabreichung: Mordversuch / Mord, § 211 StGB. Täuschung durch falsche Kennzeichnung: Heimtücke + Inverkehrbringen schädlicher Arzneimittel (§ 95 AMG). Millionenfache Abgabe: Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7 Römisches Statut, § 7 VStGB). OEB 5-Vermerk: Relevanter Umstand für Vorsatz- und Gefährlichkeitsbewertung, könnte im Prozess als Beleg eingeführt werden. Fazit: Auch unter Berücksichtigung des Sicherheitsdatenblatts und der OEB-5-Klassifikation bleibe ich bei meiner ursprünglichen rechtlichen Bewertung: Der vorsätzliche Einsatz wäre – je nach Umfang – Mord oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die interne Einstufung bestätigt lediglich die besondere Gefährlichkeit und könnte im Prozess als Indiz herangezogen werden.“
– warum beließ man die Furinspaltstelle in der Kodierung der modRNA obgleich man wusste, dass diese Schadensträchtig war?
– warum wurde Uracil/Uridin als Nukleotid durch N1 – Methylpseudouridine ersetzt?
– warum wurde von Process1 auf Process2 für die Bevölkerung umgestellt?
– welche Kontaminationen gingen damit einher?
– welche Kenntnis bestand konkret bei wem im Unternehmen oder bei den Behörden?
– war der Einsatz des Plasmids der Pfizer Inc. aus dem Gentechnikprogramm mit SV40 Enhancer, Promotor und Ori Sequenzen, einem Onkogen schadensträchtig und so mindestens billigend in Kauf genommen worden?
Alles Ermittlungsarbeit, die nicht in die Frage des Anfangsverdachts gehört. Es könnte sich später bei allen als Strafvereitelung im Amt erweisen, da alle Staatsanwaltschaften Deutschlands zur Genüge Strafanzeigen erhielten, die alle weisungsgemäß sofort eingestellt wurden. Rechtsanwälte trauen sich daher kein Wort mehr dazu zu sagen, weil sie sofort von der Presse durch den Kakao gezogen werden.
Einen Konversation mit ChatGPT über den Einsatz eines hoch toxischen Produkts, das als OEB5 also hoch toxisch ab 1 Mikrogramm klassifiziert wurde.
Die drei Fragestufen und Antworten im Einzelnen –
1. Frage:
„Lass uns mal ins Strafrecht gehen. Ich habe im Bereich der Toxine… pic.twitter.com/WSjNpH5CS8— Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) September 11, 2025
