Jetzt klagen!

Sehr geehrter Herr Eventmanager,
Sehr geehrte Frau Gastronomin,
Sehr geehrter Herr Verbandspräsident,

Wir gelangen in einer Angelegenheit an Sie, die Sie oder Ihre Verbandsmitglieder stark betrifft: Die Corona-Massnahmen und die Konsequenzen daraus.

Wir sind eine Gruppe, bestehend aus anerkannten Wissenschaftlern, Ärzten, Rechtsanwälten und bekannten Experten zum Thema Corona. Wir haben die Frage der Verhältnismässigkeit der Massnahmen bereits mehreren kantonalen Gerichten vorgelegt.

Die Wirtschaft, das soziale Zusammenleben (verordnet ist social distancing, nicht physical distancing!) und die Grundrechte der Menschen werden in einem sehr viel erheblicheren Ausmass in Mitleidenschaft gezogen als dies unbedingt erforderlich wäre für einen adäquaten Umgang mit dem aktuellen Krankheitsgeschehen. Viele Unternehmen, Sportvereine und Veranstaltungen werden durch die Massnahmen in die Abhängigkeit und in den Ruin getrieben – ohne triftigen Grund. Und die Banken werden praktischerweise wieder mal zu grossen Kreditgebern: Wir Kreditnehmer müssen das Geld in der Realwirtschaft dann erst erarbeiten, nachdem die Banken per Knopfdruck einen Zahlenwert im System „erschaffen“ haben!

Wir kommen zum Schluss, dass sämtliche Corona-Verordnungen verfassungswidrig sind. Begründung: Existenz-Behauptungen von Corona-Viren, auf denen alle Corona-Maßnahmen beruhen, sind eindeutig anti-wissenschaftlich und widerlegt: Normale Moleküle wurden als virale Moleküle fehlgedeutet und mit diesen ein Modell eines Virus geschaffen, das es in Wirklichkeit nicht gibt. Jeder, der englische Fachtexte lesen kann und sich in die Methoden der Virologie einarbeitet, kann diesen Sachverhalt ganz einfach selbst feststellen.

Unter anderem deshalb entspricht der heute noch immer verwendete RT – PCR-Test in keiner Weise den Gesetzen der Wissenschaftlichkeit und den Denkgesetzen der Logik.

Wir sind im Besitz der erforderlichen wissenschaftlichen Nachweise, um gerichtlich gegen sämtliche Coronamassnahmen erfolgversprechend vorzugehen.

Virologen, die die Existenz von SARS-CoV-2 proklamieren, haben sich und ihre Aussagen in sieben Punkten durch die Publikationen widerlegt, auf die sie sich beziehen (siehe Menupunkt „Argumentation“).

Dieses offensichtliche Fehlverhalten bedarf „nur“ noch der gerichtlichen Feststellung, um dem vorhersehbaren Hysterie-Selbstläufer und der Macht- und Befugnisverschiebung nicht nur ein Ende zu bereiten, sondern Corona als grosse Chance für die Menschen zu nutzen: Wenn wir Erfolg haben, würden wir hiermit den Abgesang der letzten „Pandemie“ erleben, die der Menschheit zugemutet wurde.

Deshalb unterstützen wir geschädigte Unternehmen, welche bereit sind, vor Gericht zu gehen.

Das ist dringend nötig, weil nach heutigem Stand der Dinge Corona nicht mit der Maskenpflicht und Besucher – Beschränkungen, Abstansregeln und dergleichen enden wird.

Hätten Sie Interesse daran, mehr zu erfahren? Es ist uns ein grosses Anliegen, mit Ihnen die nächsten Schritte zu besprechen.

    Ihr Jetzt klagen. – Team

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