Die Vereinigung „Wir Für Euch“, mit mehreren hundert aktiven Unterstützern, hat in Zusammenarbeit mit Staatsanwälten, Richtern und Anwälten eine rechtliche Analyse bezüglich der Covid-Zertifikatspflicht in der Schweiz ausgearbeitet. Aktuell werden alle Untersuchungsbehörden wie Staatsanwaltschaften, Statthalterämter, Stadtrichterämter, Gerichte sowie Polizeikommandos der Schweiz mit einem entsprechenden Schreiben darüber informiert.
«Freiheit wird von niemandem gewährt. Freiheitsrechte bestehen als Naturrecht; wenn der Staat darüber entscheidet, dass er Freiheit gewährt, ist der Staat kein Rechtsstaat mehr.»
«Freiheit als Belohnung für Gehorsam ist keine Freiheit, sondern Dressur.»
«Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.»
Das Fazit der Analyse
ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT
- – Die vom Bundesrat verordnete Ausweitung der Zertifikatspflicht stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar, welcher zwingend einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Eine solche Grundlage lässt sich allerdings weder im Covid-19-Gesetz noch im Epidemiengesetz finden. Auch ein Rückgriff auf die sogenannte Polizeigeneralklausel scheidet mangels Dringlichkeit aus. Der ausgeweiteten Zertifikatspflicht und den damit verbundenen Sanktionen mangelt es damit bereits an einer gesetzlichen Grundlage.
- – Selbst wenn die neuen Massnahmen des Bundesrates aber auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruhen würden, sind die verordneten Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte unverhältnismässig und damit widerrechtlich: Sie sind ungeeignet, da – entgegen der Darstellung des Bundesrats – Geimpfte das Virus so gut wie Ungeimpfte übertragen und im Falle eines Impfdurchbruchs so schwer wie Ungeimpfte erkranken können. Die Massnahmen gegenüber einem breiten Teil der Bevölkerung sind auch nicht erforderlich, da von SARSCoV-2 vorab Personen über 70 Jahren gefährdet sind, welche mit milderen Massnahmen gezielt geschützt werden können («Focused Protection»). Überdies überwiegt der Anspruch der Ungeimpften auf körperliche Unversehrtheit – ein vorsätzlicher Verzicht auf eine mRNAImpfung ist zu respektieren. Gängelungen wie eine zweitägig erfolgende körperinvasive Massnahme zur Teilnahme am öffentlichen Leben stellen – bei ausgewiesen fehlender oder zumindest fragwürdiger Wirksamkeit der Impfung mit Blick auf die Eindämmung des Infektionsgeschehens – eine unverhältnismässige und damit verfassungswidrige Massnahme dar.
- – Die Verordnung des Bundesrates verletzt damit das Recht auf körperliche Integrität und auf Bewegungsfreiheit (Art. 10 Abs. 2 BV), das Rechtsgleichheitsgebot (Art. 8 Abs. 1 BV) und sofern Ungeimpfte als geschützte Gruppe anzusehen sind – das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV).
Die ausführliche rechtliche Analyse der Zertifikatspflicht, kann HIER heruntergeladen werden.
Aufklärung-_Gesetz