Für die Zertifikatspflicht fehlt eine gesetzliche Grundlage

Der Rechtsanwalt Philipp Kruse sagte gegenüber Corona-Transition, dass es für den Zertifikatszwang weder eine rechtliche noch eine faktische Rechtfertigung gibt. Auch die Parlamentarier sehen keine rechtliche Grundlage für eine Zertifikatspflicht im Bundeshaus.

Für die neu vom Bundesrat angeordnete Zertifikatspflicht fehle die gesetzliche Grundlage. Das schreibt der Zürcher Rechtsanwalt Philipp Kruse in seinem Telegram-Kanal. Gegenüber der Redaktion von Corona-Transition sagt er:

«Die angebliche Verknappung der Intensivbetten sowie der IPS-Fachkräfte kann keinesfalls als Rechtfertigung für eine allgemeine schweizweite Zertifikatspflicht akzeptiert werden.»

Der Engpass bei Intensivstationen sei keine Folge der grassierenden «Pandemie», sondern des stetigen Abbaus von Personal und Intensivbetten (wir berichteten).

Bundesrat verletzt Normen der Bundesverfassung und der eigenen Verordnung

Der Staat müsse erst alle Massnahmen im Sinne der Verhältnismässigkeit und Subsidiarität ausschöpfen, bevor er in die Freiheiten und in die physische und psychische Unversehrtheit seiner Bürger eingreife:

«Auch wenn wir es mit der gefährlichsten Pandemie aller Zeiten zu tun hätten, wäre der Staat in der Pflicht, zuerst die erforderlichen Kapazitäten und Fachkräfte zu finanzieren. Indem der Bundesrat dies unterlässt und direkt zur allgemeinen Zertifikatspflicht übergeht, verletzt er die Grundsätze, welche ihm Art. 1 und 2 der Covid-19 Verordnung sowie die Normen der Bundesverfassung auferlegen.»

Historisch einmalige Grundrechtsverletzungen in der Geschichte der Schweiz

Denn für die Einführung weitreichender neuer Pflichten und Einschränkungen seien die fundamental wichtigen Verfassungsnormen Art. 36 Abs. 1 und 164 Abs. 1 der Bundesverfassung zwingend zu beachten. Sie seien nun in krasser Art und Weise verletzt, wie noch nie in der Geschichte der Schweiz.

Zudem bräuchte es eine gesetzliche Grundlage als ausformuliertes Gesetz im formellen Sinn für derart weitreichende Einschränkungen, die auch die Existenz vieler Unternehmen kosten werde. Diese ausdrückliche Befugnis könne aber weder dem Covid-19 Gesetz noch dem Epidemiengesetz EpG entnommen werden.

O-Ton Philipp Kruse:

«Dermassen weitreichende Einschränkungen für die gesamte Schweiz, welche auf so ungenügender rechtlicher und faktischer Basis beruhen, sind klar zurückzuweisen. Auf dieser ungenügenden Basis wird die Exekutive ihre Bussen wegen angeblicher Verletzung der Zertifikatspflicht im Bestreitungsfall vor Gericht kaum durchsetzen können (Art. 1 StGB: Keine Strafe ohne Gesetz; Bestimmtheitsgebot). Zudem sollte mittels Pilotprozessen die Verfassungswidrigkeit der Einschränkungen im konkreten Einzelfall im Verwaltungsverfahren festgestellt werden; die daraus resultierenden Urteile hätten politische Signal-Wirkung für die gesamte Branche.»

Das Wichtigste sei aber eine entschlossene Ablehnung staatlicher Willkür und ein Aufwachen der gesamten Gesellschaft auf breiter Front. «Wer dies jetzt noch nicht verstanden hat, verabschiedet sich bewusst von seiner Freiheit und von seinen Zukunftswünschen. Der gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Schaden der aktuellen Massnahmen wird alle treffen: Egal ob geimpft oder ungeimpft. Und dies dauerhaft.»

Heinz Raschein spricht von Pfuscherei

Auch der Jurist Dr. iur. Heinz Raschein schätzt die Rechtslage ähnlich ein. Der neue Erlass des Bundesrates sei eine Pfuscherei, schreibt er in seinem Kanal auf Telegram. Die Änderungen würden Bezug auf einen Artikel 6 Abs. 2 Buchstabe g nehmen, den es in der bisherigen Fassung allerdings gar nicht gebe.

Zudem:

«Der Bundesrat kann mit Verordnungen keine neuen Straftatbestände aufstellen. Somit ist auch die bereits in Kraft stehende Verordnung ungültig (Art. 1 StGB: Keine Strafe ohne Gesetz).»

Die Änderung (Ausweitung der Zertifikatspflicht) sehe zwar gemäss Art. 28 neue Straftatbestände vor, doch diese seien nach StGB 1 ungültig.

«Lasst euch keine Zertifikatspflicht einreden! Es gibt sie nicht», schreibt Raschein und apelliert an die Stimmberechtigten, ein klares NEIN zum Covid-Gesetz am 28. November in die Urne legen.

Für das Parlament gilt die Zertifikatspflicht nicht

Die Mitglieder des nationalen Parlaments scheinen bereits gemerkt zu haben, dass für den Zertifikatszwang keine rechtliche Grundlage existiert. Für sie gelte der Nachweis eines Covid-Zertifikates nicht, steht in einer Teletext-Meldung:



Quelle:

Dr. iur. Heinz Raschein: Telegram-Kanal – 10. September 2021

Rechtsanwalt Philipp Kruse: Telegram-Kanal – 10. September 2021

Corona-Transition: Panische Notrufe von Spitälern — während 45 Prozent aller Intensivbetten verschwunden sind – 10. September 2021

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