Totengräber des Völkerrechts

Die USA unter Präsident Trump

Es wird sich nur schwer feststellen lassen, ob die USA unter Präsident Trump das Völkerrecht häufiger verletzt haben als unter vorherigen Präsidenten. Es sind jedoch ohne Frage einige Völkerrechtsverletzungen hinzugekommen, die für die politische Agenda der Regierung Trump charakteristisch sind. Als Folge ihrer Nulltoleranzpolitik gegenüber Familien, die illegal über die US-amerikanisch-mexikanische Grenze ins Land reisen, trennte die Regierung Trump ab Mai 2018 zu Abschreckungszwecken mehrere tausend Kinder von ihren Eltern, inhaftierte die Eltern auf unbestimmte Zeit und brachte die Kinder in staatlichen Unterkünften unter. Mehr als 100 Kinder waren jünger als vier Jahre, einige sogar nur wenige Monate alt. Die Praxis, die im Juni 2018 von einem US-Bundesgericht gestoppt wurde, stellte einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrechts dar. ….
Bei anderen Menschenrechtsverstößen folgt Präsident Trump lediglich in den Fußstapfen seiner Vorgänger. Wie Barack Obama, George W. Bush und Bill Clinton hält auch Präsident Trump an der letztendlich unhaltbaren Auffassung fest, dass die Menschenrechte die USA bei Handlungen außerhalb ihres Staatsgebiets nicht binden. Die Folgen sind bekannt: unbefristete Inhaftierungen ohne rechtsstaatliches Verfahren in Guantanamo Bay; Entführungen und außerordentliche Überstellungen von Terrorverdächtigen von einem Staat zum anderen ohne rechtliche Grundlage; Einsatz verbotener Verhörmethoden in Geheimgefängnissen in Afghanistan und Osteuropa; gezielte Tötungen von Terrorverdächtigen ohne öffentliche Anklage oder Gerichtsverfahren durch den Einsatz bewaffneter Drohnen in Pakistan, Somalia, Jemen und anderswo im endlosen „Krieg gegen den Terror“; weltweite Überwachung des Telekommunikationsverkehrs.
Auch in anderen Bereichen unterscheidet sich das völkerrechtswidrige Verhalten von Präsident Trump nicht wesentlich von dem seiner Vorgänger. Wie diese greift er in unzulässiger Weise in die inneren Angelegenheiten fremder Staaten ein. Anders als die Bundesregierung, die ihre „Anerkennung“ von Juan Guaidó als Interimspräsident von Venezuela, lediglich als „politische Unterstützungserklärung“ ohne Rechtsfolgen versteht, erkannte Präsident Trump Juan Guaidó im Januar 2019 de jure als Präsident Venezuelas an. Juan Guaidó erhält damit Zugriff auf das venezolanische Staatsvermögen in den USA (einschließlich Bankkonten, Goldreserven und Unternehmensbeteiligungen), darf den venezolanischen Botschafter in Washington ernennen, Venezuela in Rechtsstreitigkeiten vor US-amerikanischen Gerichten vertreten und fremde Staaten, einschließlich der USA, zur militärischen Intervention in Venezuela einladen. Da die Regierung von Präsident Nicolás Maduro aber noch immer die effektive Herrschaftsgewalt in Venezuela ausübt, handelte es sich bei der Anerkennung Juan Guaidós durch Präsident Trump um einen klassischen Fall völkerrechtswidriger vorzeitiger Anerkennung.

Quelle: „Die USA unter Präsident Trump: Totengräber des Völkerrechts“ von Stefan Talom erschienen im Verfassungsblog, mit zusätzlichen Info.

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