Die «15 Personen-Regel» und die Warnung vor Familienfeiern kann sich nicht auf Daten abstützen – die gibt es nämlich nicht.
Letzten Sonntag dann verfügte der Bundesrat die Ausweitung des Maskenpflicht. Sie gilt nun in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden. In Restaurants darf die Maske nur abnehmen, wer an einem Tisch sitzt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten ins Homeoffice zu schicken.
Berset warnt ausserdem vor grösseren Familienfesten, dort sei die Ausbreitung des SARS Cov-2 Virus am schlimmsten. Deshalb wurde eine Versammlung von mehr als 15 Personen auf öffentlichen Plätzen verboten. Laut Berset soll so verhindert werden, dass private Anlässe in den öffentlichen Raum verlagert werden können. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) sowie mehrere Epidemiologen hätten in den vergangenen Tagen schärfere Massnahmen auf Bundesebene gefordert.

Meinung: Bundesrat Bersets Hinweis auf die Kapazität hat einen Hintergrund: Innerhalb der letzten 14 Tage wurden mit 213’169 Tests mehr als drei Mal soviele Menschen getestet als noch in den ersten zwei Märzwochen.
Und die neue «15 Personen-Regel» lässt eher politisches Kalkül vermuten – im Sinne eines verkappten Versammlungsverbots. Denn Daten über «echte Krankheitsfälle», die von grossen Familienfeiern herrühren, sind weder dem BAG noch den Kantonen bekannt.
Quelle:
«Die Lage ist kritisch» – 13. Oktober 2020
Diese Corona-Regeln gelten ab sofort – 19. Oktober 2020
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