Die Lüge von Bern

Oder die Lügner von Bern? DER BUNDESRAT DES BETRUGES VERDÄCHTIG (Art. 146 StGB) Die Tatbestandsmerkmale dieses Artikels sind: 1. Täuschung, Lüge inbegriffen, 2. Bereicherungsabsicht für sich oder jemand anderen, 3. Vermögensverschiebung zufolge Täuschung, 4. Vermögensschädigung durch die Täuschung, 5. Arglist (Vorkehren zur Verdeckung der Täuschung). Dass die Lüge und deren Verdeckung vorliegt, legt Elisabeth Vetsch hier dar: Rechtsanwalt Philipp Kruse Ein Offener Brief von Frau Elisabeth Vetsch Herr Bundespräsident Guy Parmelin, Herr Gesundheitsminister Alain Berset Sie lügen, was das Zeug hält. Sollte ich falsch liegen, korrigieren Sie mich bitte:Artikel 18-21 fehlen komplett im Abstimmungsbüchlein. Genau die Artikel, wo folgendes beschlossen

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