RKI-Leaks: Strafanzeige wegen Verfälschungen des Protokolls vom 25.3.2020

tkp von Dr. Peter F. Mayer

Insbesondere das Protokoll vom 25.3.2020 beweist, dass von Pandemie keine Rede sein konnte und schon gar nicht von medizinischer Notlage bei der historischen niedrigsten Bettenauslastung von nur 50 Prozent. Über die Erkenntnisse aus diesem Protokoll habe ich hier berichtet. Allerdings war dieses „Ergebnisprotokoll der Krisenstabssitzung vom 25. März 2020 an 639 Stellen inhaltlich verändert“, weshalb Däblitz gegen die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des RKI Frau Bettina Hank, die diese Veränderung vorgenommen hat, Strafanzeige erstattet hat.

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