3. Strafanzeige vs. Regierung: Schweizer Bürgerrechtsbewegung mobilisiert gegen „Bundespräsident Berset und ev. weitere Personen“

Via tkp.at von Prof. Dr. Stephan Sander-Faes

Die Innerschweizer Bürgerrechtsinitiative „Mass-Voll!“ hat letzte Woche die vorläufige dritte Strafanzeige gegen die Berner Regierung eingebracht. Die vermuteten Tatbestände sind natürlich mit dem Corona-Régime verbunden und umfassen „Verdacht auf Insiderdelikte, Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnis und Bestechung“. Es geht dabei also nicht direkt um „die Maßnahmen“, sondern um die damit verbundenen Aspekte der letzten drei Jahre. Ein Lehrstück über bürgerliche Verantwortung und amtliche Misswirtschaft aus der anderen Alpenrepublik.

Ein Wort vorneweg: der Verfasser dieser Zeilen lebte und arbeitete selbst ein Jahrzehnt in der Schweiz und hatte die Gelegenheit, die hier den Schweizern zugemessenen Eigenschaften aus nächster Nähe zu erkunden. Manches mag überspitzt und für „den gelernten Österreicher“ auch befremdlich wirken, was aber erneut zeigt: der Vergleich bringt Neues.

Die im Folgenden besprochenen Hinweise auf die Bürgerrechtsinitiative „Mass-Voll!“ sind deren Internetpräsenz entnommen, die Strafanzeige „gegen Bundespräsident Berset und ev. weitere Personen“ finden Sie hier.

„Wir haben ein Plus in der Fahne, ihr ein Minus“

Wie oft habe ich diese Aussage in einer Vielzahl von Varianten in meinen zehn Jahren im Großraum Zürich gehört. Meistens mit einer mehr oder minder großen Portion Mitgefühl eingesetzt, so wurde dieser Spruch oftmals durch den Hinweis, dass dies keineswegs „für Leute wie dich“ gilt (also diejenigen Ausländer, die den Weg in die Schweiz gefunden haben).

Die Schweiz, so viel sei in Kürze erwähnt, ist ähnlich wie ihre Nachbarländer; evtl. etwas wohlhabender, wobei die Frage nach der Verteilung des Reichtums etwas ist, was ebenda nicht wie anderswo diskutiert wird. Wenn überhaupt.

Einkommen und Neid sind, zumindest im bürgerlichen Mittelstand, Dinge, über die man nicht spricht. Worüber sehr wohl gesprochen wird, sind Eigenverantwortung, Fleiß und Mitverantwortung für das Gelingen des Gemeinwesens. Klar, es gibt natürlich auch Probleme in der Schweiz, so fallen etwa die üblicherweise stärker als das Lohnwachstum steigenden Krankenversicherungsprämien sowie die allgemein sehr hohen Lebenshaltungskosten auf.

Ein Teil der hohen Löhne erklärt sich gewiss durch die höheren Kosten, andererseits „besticht“ die Schweiz die Einwanderer auch mit der Aussicht darauf – und verfährt als Nicht-EU-Mitglied auch weitaus restriktiver als die Nachbarländer mit Immigranten.

Und dennoch: höhere Löhne und von Kanton zu Kanton variierende, aber im Vergleich zu Österreich niedrigere Staats- und Gemeindesteuern fallen auf. Unterm Strich aber fiel mir als „gelerntem Österreicher“ vor allem auf, dass zwar die Wahlbeteiligung gemeinhin deutlich niedriger ist (üblicherweise unter 50% auf Bundesebene), die innenpolitischen Debatten aber offener und, ja, auch eine Runde deutlicher geführt werden.

Als Beispiel hierfür sei erwähnt, dass die Budgetdebatten in der Gemeinde im Raum Zürich, in der ich vor meiner Übersiedlung nach Norwegen wohnte, prinzipiell öffentlich waren und die detaillierte Abrechnung der Budgetgebarung „normal“ in der als Amtsblatt fungierenden Gemeindezeitung aufschien.

Apropos Steuern: ein Gutteil der Leistungen der öffentlichen Hand werden über Kantone (Länder) oder eben Gemeinden abgewickelt, die erhebliche Steuerhoheitsrechte genießen: Wer zahlt, schafft an – und hat das Recht auf Einsicht in die Bücher. Ja, auch in der Schweiz gibt es einen Finanzlastenausgleich, der aber ungleich schärfer und deutlicher diskutiert ist.

Strafanzeige gegen Regierung

Dies vorausschickend, nimmt die nunmehr dritte Strafanzeige gegen die Regierung auch niemanden Wunder. Es geht dabei auch nicht „direkt“ um das Schweizer Corona-Régime, sondern um die damit verbundenen Aspekte des Insiderhandels, Amtsmissbrauch und Bestechung, wie „Mass-Voll!“ schreibt.

Hierzu heißt es in dem Anzeigetext:

Am Dienstag, 10. November 2020, liess Peter Lauener, Bersets ehemaliger Kommunikationschef, Blick-CEO Marc Walder von einem bevorstehenden 100-Millionen-Impfdeal wissen. „Wir unterzeichnen nächstens einen Vertrag mit Pfizer, die den angeblich sehr wirksamen Impfstoff entwickelt haben“, schrieb Lauener an Walder.

Einen Tag später, am Mittwoch, 11. November, titelte der „Blick“ [das Schweizer Pendant zu „Heute“, Anm. ] auf der Frontseite: „Schweiz bekommt den Impfstoff!“ In der heissen Phase rund um die Vorab-Info aus Bersets Vorzimmer direkt an Ringier-CEO Walder gabs Schub für den Titel des Impfherstellers.

Ringier ist übrigens einer der größten Schweizer Medienkonzerne (Homepage hier), der auch international tätig ist. Ab 1980 in Deutschland, den USA und Asien sowie nach Ende des Kalten Krieges (1947-92) auch in Osteuropa. Laut dem „Historischen Lexikon der Schweiz“ hatte die Ringier-Gruppe 2008 einen Umsatz von über 1,535 Mrd. Fr. [erzielt] und beschäftigte weltweit 8,129 Mitarbeiter“.

Von Anfang November bis Mitte Dezember legte die Aktie um rund 50 Prozent zu. Danach gab der Titel kurz nach, um sich im Verlauf des Jahres 2021 zu vervierfachen. Konkrete Verdachtsmomente für mutmassliche Insiderdelikte wurden in den Medien bereits geäussert. „Höchste Kreise in der Berner Administration haben über UBS-Konten Aktien von Impf-Firmen erworben. Dies jeweils wenige Tage, bevor die Schweizer Regierung Impf-Weichen stellte“, schrieb „Inside Paradeplatz“ am 12. März 2021.

Diese Geschäfte sind sowohl den Großbanken als auch den Behörden „aufgefallen“, eine Untersuchung gebe es bis anhin allerdings nicht. Des Weiteren, so der Anzeigetext, seien auch Wertschriften, aber keine Fremdwährungen involviert.

Vorwurf der Insidergeschäfte und des Amtsmissbrauchs

Bundespräsident Berset als Person, die aufgrund ihrer Beteiligung oder aufgrund ihrer Tätigkeit bestimmungsgemäss Zugang zu Insiderinformationen hat, ist möglichweise Primärinsider, gleich wie Lauener. Allenfalls aber Sekundärinsider: Wer sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil verschafft, indem er eine Insiderinformation, welche er von einem Primärinsider erhalten hat, durch den Erwerb oder die Veräusserung von Effekten oder Derivaten ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Auch Tertiärinsider ist möglich: Wer nicht Primär- oder Sekundärinsider ist, sich aber dennoch einen Vermögensvorteil durch das Ausnützen einer Insiderinformation verschafft, indem Effekten oder Derivate erworben oder veräussert werden, wird als sogenannter Tertiär- oder Zufallsinsider mit Busse bis zu 10’000 Schweizer Franken bestraft.

Die Verfahren und allfällige Geldstrafen werden Bundespräsident Berset – der als ressortverantwortlicher Bundesrat (Minister) seit dem Frühjahr 2020 für die Corona-Agenden verantwortlich war (ist) – kaum ins Mark treffen.

Im Raum steht auch die Frage, ob ein mögliches Strafverfahren – mit ungewissem Ausgang – Berset und seinen Mitangeklagten im weitere Leben ein Hindernis sein mag.

Bereits beim Lonza-Deal („Topbeamte kauften Impf-Aktien kurz vor Hot News“) war zu lesen: „Höchste Kreise in der Berner Administration haben über UBS-Konten Aktien von Impf-Firmen erworben. Dies jeweils wenige Tage, bevor die Schweizer Regierung Impf-Weichen stellte.“ Auch andere Medien berichteten darauf von mutmasslichen Insidervorgängen. „Das Handelsvolumen der Lonza-Aktie ist in dieser Zeit verdächtig hoch“, schrieb der „Blick“ und fragte: „Profitierten Beamte vom Lonza-Deal?“ „Fast 400’000 Titel werden am Tag durchschnittlich gehandelt in der zweiten Aprilhälfte. Zum Vergleich: Im letzten Monat waren es durchschnittlich knapp über 200’000.“ Die Zeitung nannte in ihrer Story vom Frühling 2021 das Kind beim Namen. „Die Frage liegt auf der Hand: War das alles rechtens?“ Auch „20 Minuten“ [wie „Blick“, Anm.] berichtete zur Frage, ob „Bundesangestellte mit Impf-Aktien spekuliert“ haben.

Die Strafzeige von „Mass-Voll!“ zielt auch auf Art. 312 StGB ab:

Bundespräsident Berset versuchte mittels Insiderinformationen mutmasslich Druck auf den Bundesrat aufzubauen, um diesen dazu zu bewegen, sich in seinem Sinne zu verhalten.

Dazu komme eine Anzeige nach Art. 320 StGB (Amtsgeheimnis):

Es steht zu vermuten, dass Bundespräsident Berset in diversen Fällen mutmasslich das Amtsgeheimnis verletzt hat, indem er seinen Adlaten aufforderte, geheime Informationen weiterzugeben, oder indem er das selbst tat oder nicht verhinderte. Zumal die vertraulichen Informationen über Monate von Bersets Innendepartement an den Ringier-Verlag flossen.

Und schließlich kommt die Anzeige auch auf die möglichen Folgen gemäß Art. 322ter ff. StGB auf Bestechung zu sprechen:

Der Tatbestand könnte beim „Blick“ gegeben sein, indem dieser Bundespräsident Berset wohlwollende Berichterstattung anbot, damit dieser ihm wertvolle Insiderinformationen zukommen liess. Berset durfte in der fraglichen Zeit sogar ein Interview für das Magazin „Interview by Ringier“ führen und war bei dessen Präsentation als Stargast geladen.

Auch Bundespräsident Berset hat sich mutmasslich bestechen lassen, indem er gegen wohlwollende Berichterstattung dem Blick wertvolle Insiderinformationen zukommen liess.

Die Strafanzeige wurde am 19. Jänner 2023 bei der Bundesanwaltschaft in Zürich eingebracht.

Bild: Marc Schlumpf, www.icarus-design.ch, Landsgemeinde Glarus, 2009, CC BY-SA 3.0

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