Prof. Haditsch fasst Pandemiejahre zusammen: Inszenierte Rechtfertigung für Grundrechtsentzug
Ein Beitrag von Report24
Im unermüdlichen Bemühen um Aufklärung über die Corona-Pandemie gilt er als Pionier der ersten Stunde: Prof. DDr. Martin Haditsch. Nach drei Jahren Corona-Krise wendet sich der Facharzt für Tropenmedizin, Biologe und MWGFD-Mitglied nun in drei Videobotschaften an die Öffentlichkeit. Dabei fasst er die zurückliegenden Jahre auf den Punkt gebracht zusammen. In klaren und direkten Statements wird die gesamte Corona-Pandemie, die damit betriebene Politik und deren im Schnelldurchlauf durchgepeitschte Maßnahmen reflektiert und dargelegt.
Prof. DDr. Martin Haditsch hat in den vorliegenden Videos seinen Wertekatalog, sowie sein Fachwissen und Erfahrungen komprimiert für die Zuhörer bereitgestellt. Ein Kunstgriff, die gesamte Thematik in 34 Minuten zu verpacken und ein absolutes Muss für alle:
All jene, denen die Erinnerungen an die Freiheitsbeschränkungen bereits wieder zu verschwinden scheinen, all jene, die jetzt den Mut fassen, ihre Meinung gegenüber Corona zu revidieren und sich der Gefahr der betriebenen Politik und der eigenen Gesundheit gegenüberstellen wollen und ein Appell an alle, diese Botschaften auf sämtlichen Kanälen bestmöglich zu verbreiten.
Die Statements sind trotz der Kürze ein Potpourri an Informationen, weshalb Report24 – ebenfalls auf drei Teile aufgeteilt- eine schriftliche Zusammenfassung der Videos für die Leserschaft online stellt.
Jeder Wandel braucht seine Zeit, dessen ist sich Prof. DDr. Martin Haditsch bewusst. In seinen Bewertungen ist er stets um eine ganzheitliche Sicht bemüht und diese beruhen auf seinem Verständnis einer Werteordnung und seinem Demokratieverständnis, welches seit Covid-19 arg in Mitleidenschaft geraten ist. Dass wichtige Grundfesten wie z. B. kritischer Journalismus, eine unabhängige Staatsanwaltschaft sowie die Exekutive als „Freund und Helfer“ nicht mehr zu diesem Weltbild beitragen, hat Corona für alle sichtbar gemacht, die es sehen wollen. Stattdessen ist eine monomane Sicht auf die Bewertung von Corona in den Vordergrund gerückt und hat den Weg für eine totale Unterordnung sowie eine systematische Unterdrückung kritischen Denkens bereitet.
Bereits in den letzten beiden Dezembertagen 2019 wurde in einem Mail von ProMED (Program for Monitoring Emerging Diseases) das Auftreten mehrerer Fälle einer eigenartigen Lungenentzündung in Wuhan (China) gemeldet. Weiters wurde im Mail eine Ähnlichkeit zu SARS und eine der Hauptursachen der saisonalen Erkältungskrankheiten bei Erwachsenen dargestellt. Hier unterstreicht Prof. DDr. Haditsch: Die Krankheit SARS ist seit 15 Jahren ausgerottet! In Rekordzeit wurde das Corona-Virus – von nCoV19 auf SARS-CoV-2 umbenannt – als Ursache genannt und als Ursprung ein Fischmarkt in Wuhan angeführt.
Virus war höchstwahrscheinlich Resultat eines Laborexperiments
Aus heutiger Sicht ist bekannt, dass es sich bei SARS-CoV-2 mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:10 Milliarden um das Produkt eines Gain-of-Function-Experiments handelt, welches mit der Fähigkeit versehen ist, sich an ACE2-Rezeptoren des Menschen binden zu können. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei SARS-CoV-2 nicht um ein Virus natürlichen Ursprungs!
Aufgrund geleakter Mails und freigegebener Twitter Meldungen ist anzunehmen, dass die USA und die Encore Health Alliance an dieser Gain-of-Function Forschung zentral beteiligt sind. Dabei handelt es sich um eine Forschung, welche die Viruspathogenität oder Ansteckungsfähigkeit eines Virus derart verändern bzw erhöhen kann, um für den Menschen zu einem problematischen Krankheitserreger zu werden.
Als globaler Streuherd für das neuartige Corona-Virus dienten womöglich im Oktober 2019 die Militärfestspiele in Wuhan, um den Krankheitserreger weltweit zu verbreiten. Ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt für die Zurückverfolgung der Machtinteressen in der Corona-Politik ist folgender: Der Pharmakonzern Moderna erwarb 2017 das Patent für jene Gensequenz, die die sogenannte Furin-Spaltstelle (molekulare Struktur im Spike-Protein bestimmter Viren z.B. Coronaviren) von SARS-CoV-2 codiert.
Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt
Von dürftiger Qualität zeugen nachweislich auch die PCR- und Antigentests. Dass diese weder zur Testung von Gesunden geeignet oder zugelassen waren/sind verhinderte die Einführung einer allgemeinen Testpflicht dennoch nicht. Vielmehr wurden die positiven Testergebnisse für eine Begründung weiterer freiheitsbeschränkender Maßnahmen herangezogen. Denn bei diesen Tests werden nur Bruchteile des Erregers nachgewiesen. Resultierend daraus wurden die positiven Tests auch als Krankheitsfälle gewertet. Keinesfalls aber ist der Test als Nachweis für die Vermehrungsfähigkeit des Virus heranzuziehen! Das angestrebte Ziel, die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und somit die Durchsetzung der Maßnahmen zu begründen war damit allerdings erreicht.
Mit im Maßnahmenpaket enthalten: Das Ignorieren der primitivsten Grundlagen der Epidemiologie!
Bereits zu Beginn lagen Berichte aus China vor, welche widerlegten, dass es sich bei SARS-CoV-2 nicht um ein hoch ansteckbares, hochpathogenes Virus handelt, vor dem es lediglich vulnerable Risikogruppen zu schützen galt. Stattdessen maß man die Pathogenität des Virus an der Verdoppelungszahl, dem R0-, RF-Wert sowie den Inzidenzen. Dafür wurde der Denominator (Bezugszahl) als wichtiges Kriterium ignoriert, welcher die Anzahl der Getesteten und folglich die Errechnung des Prozentsatzes der Positiven zugelassen hätte. Die Bevölkerung wurde trotz fallender positiver Tests in den Lockdown befördert und rückläufige Infektionszahlen als Erfolg verzeichnet.
FFP2-Masken ohne medizinische Zulassung
Die Willkür der Lockdowns stellten massive Einschränkungen dar und waren eine Verleugnung der Grundrechte. Bis dato blieben diese Vorgehensweisen, welche jeglicher wissenschaftlichen Evidenz entbehren, unbestraft. Auch das Tragen der medizinischen als auch der FFP2-Masken wurde ohne entsprechende Zulassung eingeführt. Beide Arten von Masken waren und sind ausschließlich für Erwachsene zugelassen und es gibt keine zugelassenen Kindermasken! Für eine Verhinderung einer Virusinfektion sind diese weder tauglich noch zugelassen, sondern dienen ausschließlich dem Selbstschutz und rechtfertigen keine Einschränkung der Grundrechte.
Zu den negativen Aspekten der Masken äußert sich Prof. DDr. Haditsch in Bezug auf die Verwendung bei gesunden Erwachsenen wie folgt:
- Masken erhöhen, durch den vergrößerten Totraum den Gehalt an CO2 in der Einatemluft.
- Masken behindern die Ein- und Ausatmung
- Masken erhöhen den CO2-Gehalt in den oberen Atemwegen, wodurch diese zum Brutschrank werden
- Masken führen zusätzlich zu einer Veränderung und eventuell auch Schädigung in abgedeckten Hautbereichen
- Masken erschweren die Atemarbeit
- Masken führen bei manchen Personen zu nennenswerten psychischen Belastungen
- Masken stören die frühkindliche und kindliche Entwicklung
- Schädigende Maskenpartikel werden inhaliert
- Masken enthalten häufig potentiell krebserregende Schadstoffe
Das Atmen ohne Masken ist ein lebenswichtiges Training für unser Immunsystem! Mangels des Selbst- als auch des Fremdschutzes ist das Tragen von Masken lediglich mit einer negativen Risiko-Nutzen-Bewertung bilanziert werden.
Für Kinder sind Masken schädlich. Aus den oben genannten Gründen ist folglich nicht eine Maskenbefreiung, sondern die Tragetauglichkeit unter Angabe der zulässigen Rahmenbedingungen und erfolgter und nachvollziehbarer Unterweisung mittels Attest bescheinigt werden.
Einschränkung der Grundrechte war nie gerechtfertigt
Auf Basis gesetzlicher Grundlagen wäre wenn überhaupt eine Einschränkung der Grundrechte ganz allgemein im Falle des Nachweises einer pandemischen Notlage von nationaler Tragweite, niemals aber bei der bloßen Spekulation, dem Verdacht der möglichen Eventualität gerechtfertigt. Es bestand niemals in Österreich oder in Deutschland diese genannte Notlage. Auch hätte eine Re-Evaluierung durch eine entsprechende Faktenlage gestützt werden müssen. Über 20 Pandemieverordnungen als Versuch der Legitimierung wurden in der Folge in Österreich als verfassungswidrig wieder aufgehoben
Die immer wiederkehrende Botschaft des ersten Videos zu den gesetzten Maßnahmen darf hier nochmals hervorgehoben und als Weckruf an alle Leser gerichtet werden: Die Maßnahmen waren ein Widerspruch zu unseren menschlichen Grundrechten und sind durch nichts zu rechtfertigen! Grundrechte sind nicht verhandelbar und wurden genau für diese Situation geschaffen!