13’900 Mitglieder der Klägergemeinschaft WirMenschen haben am 28.9.2022 bei der Staatsanwaltschaft Bern eine Strafanzeige gegen die Direktorin des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Anne Lévy und weitere Kadermitglieder eingereicht. Die Anzeige hält fest, dass das BAG zum Zeitpunkt der jeweiligen «Impfempfehlungen» nachweislich oder zumindest mutmasslich über Informationen zu relevanten Risiken der «Impfstoffe» verfügte, diese jedoch ignoriert und damit die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet hat. Das Ärzte- und Gesundheitsnetzwerk Aletheia unterstützt die Forderung nach einer strafrechtlichen Untersuchung, um festzustellen, in welchem Umfang das BAG zum jeweiligen Zeitpunkt Kenntnis von besorgniserregenden Fakten zu Gesundheitsrisiken hatte und weshalb die «Impfung» trotzdem weiterhin empfohlen wurde.
BAG ignorierte bei Impfempfehlungen nachweislich Sicherheitssignale
Die Strafanzeige zeigt auf, dass das BAG nachweislich über schwerwiegende Fakten zu den Risiken der «Impfstoffe» verfügte, bevor zum Beispiel die Booster-«Impfung» für 12- bis 15-Jährige empfohlen wurde. Auch bei weiteren Impfempfehlungen, wie jene für das Pflegepersonal ab 16 Jahren, für Schwangere, für die über 80-Jährigen und bei den neusten Impfempfehlungen, die am 10. Oktober 2022 in Kraft treten, wird aufgezeigt, dass die Fakten zum Zeitpunkt der Impfempfehlung klar gegen eine solche sprachen.
Eine Untersuchung soll weitere Beweise sichern und feststellen, inwieweit sich Anne Lévy als Direktorin des BAG, Linda Nartey als Direktionsmitglied und verantwortliche Abteilungsleiterin für die Impfempfehlungen, und weitere Tatverdächtige innerhalb aber auch ausserhalb des BAG strafbar gemacht haben. Insbesondere ist auch zu klären, inwiefern sich Christoph Berger als Chef der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF), welche nach offizieller Darstellung die Impfempfehlungen ausarbeitet, strafbar gemacht hat. Seine Begründungen der neusten Impfempfehlungen anlässlich der Medienkonferenz vom 9.9.2022 war nicht nur höchst widersprüchlich, sondern potenziell widerrechtlich.
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