Ein Beitrag von Rechtsanwalt Ralph Ludwig. Prof. Josef Lindner fasst dir rechtliche Situation gut zusammen.Am Ende habe ich eine andere Schlussfolgerung als er.Er sagt, dass keine anderen Möglichkeiten als das Widerstandsrecht Art. 20 Abs. 4 GG mehr gegeben sind und dann:“…dessen Voraussetzungen allerdings sicherlich nicht gegeben sind.“Bereits an der Betonung merkt man schon, dass er nicht den Mut hat, das für einen Juristen Unaussprechbare deutlich zu formulieren. Art. 20 Absatz 4 (Deutsches BRD) Grundgesetz besagt:„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Prof. Lindner analysiert richtig,