Transition News berichtet:
Die Schweizer Raiffeisenbank verschickt «Visa Debit»-Karten, die Kunden für den Online-Einkauf nutzen können. Dabei können jedoch Kunden- und Transaktionsdaten explizit an Dritte und an Behörden weitergegeben werden.
Datenschutz wird inzwischen auch bei den Banken klein geschrieben. Klaus Herzog, der nicht mit seinem richtigen Namen genannt werden möchte, hat vor kurzem von der Raiffeisenbank eine neue Visa-Debit-Karte erhalten, als Ersatz für die bisherige V-Pay-Karte. Wie Herzog gegenüber Transition News berichtet, besteht der Zusatznutzen darin, dass er die Karte auch im Online-Handel einsetzen kann.
Der Schweizer machte sich die Mühe und las die 14-seitige Broschüre mit kleingedruckter Schrift durch. Zuerst dachte er, es handle sich um einen schlechten Scherz, denn er stiess darin auf Folgendes: Aufhebung des Bankgeheimnisses, ausdrückliche Herausgabe der Transaktionsdaten an Dritte, explizite Verwendung für Kundenprofile und Werbung und Herausgabe der Informationen an Behörden.
Herzog schickte seiner Bank am 6. Mai diesen Fragenkatalog:
- 1. Ist es nicht in Ihrem Sinn, die Interessen und insbesondere hochsensible Transaktionsdaten ihrer Kunden zu schützen?
- 2. Ist es nicht im ureigensten Interesse einer Bank, das Bankgeheimnis (oder den Rest davon) möglichst aufrechtzuerhalten?
- 3. Warum erfolgt der Wechsel von V-Pay zu Visa? Die wenigen Zusatzfunktionen werden auch mit einer Kreditkarte abgedeckt und stehen in keinerlei Verhältnis zur vollständigen Aufgabe des Datenschutzes.
- 4. Wo wurden die Transaktionsdaten bisher gespeichert und wo werden sie in Zukunft gespeichert?
- 5. Erfolgt die Weitergabe der Daten auch bei Nichtunterzeichnen des Basisvertrags? Wann wird die Unterzeichnung des Basisvertrags notwendig? Nur bei Benutzung der Karte als Online-Zahlungsmittel?
- 6. Kann die klassische V-Pay Karte weiterhin benutzt werden? Gibt es eine alternative zur Visa-Debit-Karte in Zukunft?
- 7. Was erhält die Bank als Gegenleistung zum Verkauf meiner Daten an Dritte?
- 8. Was ist der Grund, dass die Daten auch an Behörden weitergegeben werden?
Bis heute hat Herzog darauf keine Antwort erhalten.
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Ich habe von meiner Migrosbank auch dasselbe Angebot für die Online-Nutzung der Visakarte erhalten.
Auch bei mir sind dieselben Nutzungsbestimmungen aufgeführt. Auch da darf der Kreditkartenbetreiber – hier der Dienstleister one Digital Service über meine Daten verfügen, sie an Dritte verhöckern und ist vom Bankgeheimnis entbunden!
Hier die entsprechenden Bestimmungen im pdf mit gelb markierten Bestimmungen auf Seiten 3 & 8
Bestimmungen_zur_Nutzung_von_one_DE