Diese Kampagne, an der sich zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Praxis beteiligt haben, wurde vom Corona-Ausschuss initiiert.
Hintergrund dieser Aktion
Der Corona-Ausschuss wurde im Juni 2020 auf Initiative von vier prozesserfahrenen RechtsanwältInnen gegründet. Seitdem finden wöchentliche Anhörungen statt, um die wissenschaftlichen, politischen sowie wirtschaftlichen Zusammenhänge rund um das Corona- Geschehen zu dokumentieren und aufzuarbeiten.
Die wesentlichen Erkenntnisse dieser Anhörungen von inzwischen fast 200 ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis fassen wir wie folgt zusammen:
1-1. PCR-Tests sind als alleiniges Diagnostikum nicht in der Lage, Infektionen oder Erkrankungen zuverlässig nachzuweisen. Sie produzieren auch keinen hinreichenden Grund zu dieser Annahme, solange der CT-Wert und die getesteten Nukleinsäuren nicht streng verbindlich und sinnvoll eingestellt sind.
2-2. Die Letalitat von Covid-19 liegt nachweislich (u.a. gezeigt in Metastudien von John P. Ioannidis) im Bereich der jährlichen Grippe, die ebenfalls für bestimmte Altersgruppen und Menschen mit Vorerkrankungen tödlich verlaufen kann.
3-3. Die Nützlichkeit von Lockdowns ist wissenschaftlich nicht ausreichend erwiesen. Diese muss fachlich dringend neutral gewichtet werden. Hingegen gibt es zahlreiche Studien für die von Lockdowns ausgehenden Kollateralschäden.
4-4. Die derzeit gegen Covid-19 zur Verfügung stehenden Impfstoffe unterliegen nur einer bedingten Zulassung aufgrund der angenommenen Notsituation, was auch bedeutet, dass sie unter „normalen“ Umständen in der Form nie zugelassen worden wären. Die für ein solches beschleunigtes Vorgehen erforderliche Notsituation ist allerdings weltweit nicht gegeben, wie anhand der Daten aus den offiziellen Datenbanken (RKI, ECC, CC usw.) problemlos nachvollzogen werden kann. Damit verbietet sich die breite Anwendung dieser experimentellen Behandlung, wie aktuell von den Politikern propagiert wird, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
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