Wir fordern weltweit die Aufhebung “aller” Covid Massnahmen – nicht nur in den Schulen

Das Urteil des Amtsgerichts Weimar aus der vergangenen Woche, das das Tragen von Masken und das Einhalten von Abstandsregeln nicht nur in Frage stellt, sondern ausdrücklich für Schüler und Lehrer untersagt, schlägt weltweit hohe Wellen. Die bahnbrechende Entscheidung des Richters: er hatte einer Mutter rechtgegeben, dass “durch den für ihre Kinder in deren Schulen geltenden Zwang, eine Gesichtsmaske zu tragen und untereinander und zu anderen Personen Mindestabstände einzuhalten, das Wohl ihrer Kinder gefährdet sei.”

Konkret: Es ist keine “Kann”-Entscheidung, sondern untersagt ausdrücklich das Tragen von Masken für Lehrer und Schüler. Das Gericht führt zur Begründung des Urteils aus: “…dass die „Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes” darstellten (Az.: 9 F 148/21).

“Leider gilt das Urteil momentan erst als Verfügung allerdings mit sofortiger Wirkung für zwei Schulen in Weimar. Eltern müssen sich ihr Recht jetzt weltweit erkämpfen.” Wir “die Menschheitsfamilie” fordern die Landesregierungen auf, den gut begründeten Richterspruch aus Weimar nicht nur ernstzunehmen, sondern für allgemeingültig für alle Schulen in jedem Staat, in jedem Kanton, in jeder Gemeinde insgesamt zu erklären. Andernfalls wird eine Prozesswelle auf die Gerichte zurollen.
“Das Geld sollten wir lieber in das Bildungsangebot unserer Schulen investieren.”

Anmerkung des Netzwerkes kritischer Richter:

Nölken rief den Freistaat Thüringen und seine betroffenen Behörden und Schulen auf, die Gerichtsentscheidung zu befolgen. In einer ersten Stellungnahme hatte das Bildungsministerium in Erfurt die praktische Relevanz des Weimarer Beschlusses angezweifelt und zudem angekündigt, gegen die Entscheidung vor das Oberlandesgericht Jena ziehen zu wollen. Bei sorgfältiger Prüfung der Rechtslage werde der Staatsregierung aber sicher auffallen, dass nach § 57 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) gar kein Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts gegeben sei. „In einem Rechtsstaat muss man Gerichtsentscheidungen auch dann respektieren, wenn sie einem nicht gefallen. Das gilt auch für die Thüringer Staatsregierung“, stellte KRiStA-Sprecher Oliver Nölken klar.” 😂😂👍👍

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