Menschenwürde

„ Die Schweizerische Coronaverordnung verletzt die Menschenwürde. Der Coronaverordnung liegt eine verfassungswidrige Lesart des Tatbestandsmerkmals “Ansteckungsverdacht” zu Grunde. Nach dieser ist nämlich jeder ansteckungsverdächtig, qua seines bloßen Menschseins, welches natürlich umfasst, mit anderen in sozialen Kontakt zu treten. Nach dieser Lesart verliert das Merkmal Ansteckungsverdacht jegliche Unterscheidungskraft (weil wir Menschen soziale Wesen sind, geraten wir automatisch, unterschiedslos und ausnahmslos, also Alle unter Ansteckungsverdacht), weshalb eine solche Lesart verfassungswidrig ist; denn sie macht jeden Menschen qua Menschsein zu einer einzuhegenden Gefahr und damit zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns, was die Menschenwürde verletzt. Wir schreiben das Jahr 2020. Inzwischen ist fast

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