Schadenersatz für rechtswidrige Covid-19-Massnahmen des Bundes

Einmal mehr zeigt es sich: In der Not muss der Bürger selber vor die Haustür treten und zum Rechten schauen. Denn auf die Parteien, die zwar vollmundig vorgeben, die Interessen der Bürger zu vertreten, ist offensichtlich kein Verlass, wie die letzten Monate und Wochen deutlich genug belegen. Und selbst die Kirche hat ihren Glauben an die Virologen abgetreten, die uns nun statt vor dem Teufel, vor Corona warnen. Dazu gehört in unserer so gestörten Welt selbstverständlich auch, dass die Ketzer verbrannt werden; wenn auch nicht auf dem Scheiterhaufen, so doch auf dem Alter der Mainstreammedien, welche für ein paar Silberlinge die schäbige Aufgabe des Henkers übernommen haben.

Und doch! Es gibt sie – und es werden immer mehr –, die sich den Mund nicht verbieten lassen und mutig das grosse Unrecht anprangern. Denken wir nur an die vielen renommierten Wissenschaftler, die sagen, was der Bundesrat nicht hören will, dass die angeordneten Massnahmen weit übertrieben sind, dass der Lockdown und auch der damit angerichtete enorme Schaden, die unwürdige Bevormundung der Bürger, das unermessliche menschliche Leid, bei vernünftiger Handhabung hätten verhindert werden können. Mutige Worte und Taten wie etwa der «AUFRUF FÜR DIE KIRCHE UND FÜR DIE WELT, an Katholiken und alle Menschen guten Willens» einiger Bischöfe und Kardinäle oder die klare und deswegen so berührende Predigt, des Pfarrers Tscharntke, welcher die Gemeinde vor naiver Gutgläubigkeit warnt, und viele mehr, erlauben es dem Bürger, selber wieder kritisch zu denken und Fragen zu stellen.

Auch «Bürger für Bürger» will seine Fragen stellen. Interessiert z.B. die Frage nach der Verantwortung, der Haftung für das angerichtete Desaster, den Schadenersatz für rechtswidrige Covid 19-Massnahmen des Bundes. Der profunde Kenner der Materie, Prof. Dr. iur. David Dürr, Master of Laws der Harvard Law School, Rechtsanwalt und Notar in Basel, spricht darüber

https://youtu.be/CzqTGnwrxqI

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