Nachtrag an Bundesverfassungsgericht: Unzulässigkeit genetischer Manipulation des Menschen durch geplante RNA-Massenimpfung
An dasBundesverfassungsgerichtSchlossbezirk 376131 Karlsruhe Zustellung per Fax: 0721 / 9101-382 Selfkant, den 10.6.2020 In meinem Verfassungsbeschwerdeverfahren Ihr AZ. 1 BvR 1231/20 muss ich noch besonders auf folgenden wichtigen Umstand hinweisen (Zitat): „Unter den zehn bereits in klinischer Prüfung befindlichen Covid-19-Impfstoffen enthalten — nach Auskunft der WHO vom 2. Juni 2020 (1) — vier Kandidaten rekombinante RNA und ein Kandidat DNA-Plasmide. Dabei werden unterschiedliche Technologien angegeben, wie das rekombinante genetische Material in die menschlichen Zellen eingebracht werden soll.“ https://www.rubikon.news/artikel/die-pandemie-industrie Dort in Fußnote 1 mit Verweis auf: https://www.who.int/publications/m/item/draft-landscape-of-covid-19-candidate-vaccines Weiter heißt es in diesem Rubikon Artikel (Zitat): „Rekombinante RNA, welche in die menschlichen