SBB 5G Teststrecke Angriff auf die Zivilbevölkerung!
Menschenversuche ohne Bewilligung? Was passiert genau auf der SBB-Strecke zwischen Zürich und Chur, oder zwischen Kerzers und der Romandie?
Ein Bericht erschienen am 8.Nov. 2019 bei Orwell News
Die SBB AG in Zusammenarbeit mit Swisscom AG führen seit Juli 2019 5G Teststrecken ein. Sie nennen diese Projekte in orwellschem SBB-Neusprech: „Standard Standorte Mobilfunk“ oder auch „Innovationsprogramm Smarttrail 4.0“.
In Glarus, zwischen Biberlikopf und Ofeneggtunnel (Kerenzerberg), stehen mindestens 19 5G Atennen auf modularen Aufbauten, welche nach kurzer Zeit rost ansetzen. Nicht Rost ansetzen tut allerdings die Strahlung der Antennen, die gemäss Angaben der SBB angeblich mit „nur“ 61V/m (dem höchst zulässigen Grenzwert für Arbeitsplätze) in der wunderschönen Landschaft von Weesen um sich strahlen.
Die Antennenmasten sind wesentlich näher am Spazierweg als 11 Meter entfernt, wo eine Emmission von 120V/m und mehr auftritt und als „Sperrzone, wo sich gar niemand länger als 7 Minuten aufhalten darf“ vom Gesetzgeber (NISV) bezeichnet wird, allerdings nicht von der SBB ! Wenn man sich nun auch noch den Antennengewinn durch die Abstrahltafeln (Reflektoren) in die Personenwagon vorstellt, wird es jedem, der elektromagnetische Strahlungstechnik nur einigermassen versteht einfach nur schlecht. Gemäss SBB wird nur in kurzen Zeitfenstern getestet. Bald wird sich das Bundesgericht auch zu diesem Sachverhalt äussern müssen !
Die SBB, welche selbst angibt, die Sorgen und Ängste der Reisenden besonders ernst zu nehmen, bestrahlen also im Glarnerland am Walensee die spazierenden Menschen mit einer Grenzwertüberschreitung von sagenhaft kriminellen 100% !!!
Dieses Projekt soll ganze 3 Jahre dauern und wurde weder im Amtsblatt der betroffenen Gemeinden ausgeschrieben, noch gibt es am Ort des Grauens irgenwelche Warnhinweise oder Sperrzonen.
Dieser wunderschöne Ort kann allerdings weniger als Arbeitsplatz, sondern vielmehr als eine, von den vielen Bauern gepflegte Landwirtschaftszone, bezeichnet werden. Auf dem Spazierweg sind immer wieder auch viele Familien mit Kindern anzutreffen. Mobilfunkanlagen sind nur unter äusserst seltenen Voraussetzungen in Landwirtschaftszonen zulässig.
Madeleine aus Glarus (voller Name der Redaktion bekannt), ging im Juli dieses Jahres an einem sonnenreichen Tag, zusammen mir ihrem Mann, entlang der Bahnlinie auf dem Weg spazieren, als sie plötzlich starke Hitze, Herzrythmusstörungen und Enge in der Brust verspürte. Typische Symptome, die auch aus der militärischen Forschung mit elektromagnetischer Strahlung (Active Denial Systems ADS) hinreichend bekannt sind:
MAN MUSS HIER LEIDER VON EINEM GEPLANTEN ANGRIFF AUF DIE ZIVILBEBÖLKERUNG AUSGEHEN !
https://www.orwell-news.ch/sbb-5g-teststrecke-glarus-angriff-auf-die-zivilbevolkerung/
Wenn man auf diese Art und Weise ahnungslose Menschen elektromagnetischer Strahlung in dieser Mengenordnung aussetzt, muss man eindeutig von einer vorsätzlichen Handlung sprechen. Techniker der SBB und SWISSCOM sind sehr wohl in der Lage, Leistungsgrenzen zu berechnen und wissen genau was sie tun. Der Kausalzusammenhang ist ebenfalls klar und eindeutig erkennbar. Wenn Verantwortliche solche Versehrungen von völlig ahnungslosen Menschen die einfach nur am Walensee einen Spaziergang machen, vorsätzlich in kauf nehmen, verstossen sie gegen so manche Grundrechte, welche zu einem späteren Zeitpunkt ganz ganz sicher eingeklagt werden müssen.