Eine ignorante Mehrheit der Schweizer Bevölkerung hat das Nachrichtengesetz [NDG] angenommen. Das neue Nachrichtendienstgesetz verstösst gegen Grund- und Menschenrechte, weil wir alle überwacht werden.
Das bedeutet nun, dass sich jeder selber gegen diese ÜBERWACHUNG schützen muss!
Art. 43 Grundsätze
1
Der NDB und die kantonalen Vollzugsbehörden dürfen Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofile, bearbeiten.
2
Der NDB kann Informationen, die sich als Desinformation oder Falschinformation herausstellen, weiter bearbeiten, wenn dies für die Beurteilung der Lage oder einer Quelle notwendig ist. Er kennzeichnet die betreffenden Daten als unrichtig.
3
Er kann dieselben Daten in mehrere Informationssysteme überführen. Es gelten die Vorgaben des jeweiligen Informationssystems.